Namensnennung-Share Alike 4.0 International

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Die Creative Commons Corporation (“Creative Commons”) ist keine
Rechtsanwaltskanzlei und bietet weder Rechtsdienstleistungen noch
Rechtsberatung. Die Verbreitung von Creative Commons Public Licenses
führt zu keinem Mandatsverhältnis und keiner sonstigen Rechtsbeziehung.
Creative Commons macht seine Lizenzen und die dazugehörigen
Informationen so zugänglich, wie sie sind. Creative Commons übernimmt
keinerlei Gewährleistung hinsichtlich seiner Lizenzen, jedweder unter
deren Bedingungen lizenzierter Materialien oder darauf bezogener
Informationen. Creative Commons schließt jegliche Haftung für Schäden,
die aus ihrer Verwendung resultieren, so weit wie möglich aus.

Verwendung der Creative Commons Public Licenses

Creative Commons Public Licenses sind standardisierte
Zusammenstellungen rechtlicher Bedingungen, die Urheber und andere
Rechteinhaber verwenden können, um ihre selbst geschaffenen Werke und
andere Materialien, die urheberrechtlich oder durch bestimmte andere
Rechte geschützt sind, die unten in der Public License genauer benannt
werden, zur Nutzung freizugeben. Die folgenden Überlegungen haben
lediglich informativen Charakter, sind keineswegs vollständig und nicht
Teil unserer Lizenzen.

     Überlegungen für Lizenzgeber: Unsere Public Licenses sind zur
     Verwendung durch diejenigen gedacht, die rechtlich befugt sind,
     der Allgemeinheit solche Nutzungen von Material zu erlauben, die
     sonst durch das Urheberrecht oder bestimmte andere Rechte
     untersagt wären. Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber
     sollten die Bedingungen der Lizenz, die sie auswählen, lesen und
     verstehen, bevor sie die Lizenz verwenden. Lizenzgeber sollten
     zudem alle erforderlichen Rechte einholen, die für die Verwendung
     unserer Lizenzen notwendig sind, damit die Allgemeinheit das
     lizenzierte Material wie erwartet nutzen kann. Lizenzgeber sollten
     jegliches Material, für welches die Lizenz nicht gilt, klar
     kenntlich machen. Das gilt auch für anderes CC-lizenziertes
     Material und für Material, das gemäß einer urheberrechtlichen
     Beschränkung oder Ausnahme genutzt wird. Weitere Überlegungen für
     Lizenzgeber finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
     wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensors
     
     Überlegungen für die Allgemeinheit: Durch die Verwendung einer
     unserer Public Licenses gibt ein Lizenzgeber der Allgemeinheit die
     Erlaubnis, das lizenzierte Material unter bestimmten Bedingungen
     zu nutzen. Falls die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendwelchen
     Gründen gar nicht erforderlich ist – beispielsweise wegen einer
     urheberrechtlichen Ausnahme oder Beschränkung – dann wird die
     entsprechende Nutzung auch nicht durch die Lizenz geregelt. Die
     Erlaubnisse in unseren Lizenzen beziehen sich nur auf das
     Urheberrecht und bestimmte andere Rechte, hinsichtlich derer der
     Lizenzgeber Erlaubnisse geben kann. Die Nutzung des lizenzierten
     Materials kann aber dennoch aus anderen Gründen untersagt sein,
     etwa weil Dritte Urheber- oder andere Rechte am Material haben.
     Ein Lizenzgeber kann auch besondere Wünsche haben, etwa indem er
     dazu auffordert, alle Veränderungen zu kennzeichnen oder zu
     beschreiben. Obwohl dies dann nicht verpflichtend im Sinne unserer
     Lizenzen ist, sollten Sie sich bemühen, derlei Wünschen nach
     Möglichkeit nachzukommen. Weitere Überlegungen für die
     Allgemeinheit finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
     wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensees

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Creative Commons Namensnennung-Share Alike 4.0 International Public
License

Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert)
erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Creative
Commons Namensnennung – Share Alike 4.0 International Public License
(“Public License”) einverstanden. Soweit die vorliegende Public License
als Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt Ihnen der Lizenzgeber die in
der Public License genannten lizenzierten Rechte im Gegenzug dafür,
dass Sie die Lizenzbedingungen akzeptieren, und gewährt Ihnen die
entsprechenden Rechte in Hinblick auf Vorteile, die der Lizenzgeber
durch das Verfügbarmachen des lizenzierten Materials unter diesen
Bedingungen hat.


Abschnitt 1 -- Definitionen.

  a. Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch
     Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom
     lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in
     welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert,
     umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer
     Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher
     Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der
     vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material,
     wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder
     eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet
     wird.

  b. Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr
     Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum
     abgewandelten Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der
     vorliegenden Public License erteilen.

  c. BY-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine unter
     creativecommons.org/compatiblelicenses genannte Lizenz, die
     Creative Commons als der vorliegenden Public License im
     Wesentlichen gleichwertig anerkannt hat.

  d. Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht
     und/oder ähnliche, dem Urheberrecht eng verwandte Rechte,
     einschließlich insbesondere des Rechts des ausübenden Künstlers,
     des Rechts zur Sendung, zur Tonaufnahme und des
     Sui-generis-Datenbankrechts, unabhängig davon, wie diese Rechte
     genannt oder kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden
     Public License werden die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) aufgeführten
     Rechte nicht als Urheberrecht und ähnliche Rechte angesehen.

  e. Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen,
     die gemäß gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11
     des WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlicher
     internationaler Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht
     umgangen werden dürfen.

  f. Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing
     und/oder jegliche andere Ausnahme oder Beschränkung des
     Urheberrechts oder ähnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des
     lizenzierten Materials Anwendung findet.

  g. Lizenzelemente bezeichnet die Lizenzeigenschaften, die in der
     Bezeichnung einer Creative Commons Public License aufgeführt
     werden. Die Lizenzelemente der vorliegenden Public License sind
     Namensnennung und Share Alike.

  h. Lizenziertes Material bezeichnet das Werk der Literatur oder
     Kunst, die Datenbank oder das sonstige Material, welches der
     Lizenzgeber unter die vorliegende Public License gestellt hat.

  i. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen unter den Bedingungen der
     vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche auf solche
     Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre
     Nutzung des lizenzierten Materials betreffen und die der
     Lizenzgeber zu lizenzieren berechtigt ist.

  j. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n)
     Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte
     gewährt (oder gewähren).

  k. Weitergabe meint, Material der Öffentlichkeit bereitzustellen
     durch beliebige Mittel oder Verfahren, die gemäß der lizenzierten
     Rechte Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfältigung,
     öffentliche Vorführung, öffentliche Darbietung, Vertrieb,
     Verbreitung, Wiedergabe oder Übernahme und öffentliche
     Zugänglichmachung bzw. Verfügbarmachung in solcher Weise, dass
     Mitglieder der Öffentlichkeit auf das Material von Orten und zu
     Zeiten ihrer Wahl zugreifen können.

  l. Sui-generis Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine
     Urheberrechte sind, sondern gegründet sind auf die Richtlinie
     96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März
     1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils
     gültigen Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im
     Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt.
  
  m. Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die von
     lizenzierten Rechten unter der vorliegenden Public License
     Gebrauch macht. Ihr bzw. Ihre hat die entsprechende Bedeutung.


Abschnitt 2 -- Umfang.

  a. Lizenzgewährung.
  
       1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt
          der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht
          unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche
          Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten
          Material, um:

            a. das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu
               vervielfältigen und weiterzugeben; und

            b. abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen
               und weiterzugeben.

       2. Ausnahmen und Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo
          immer gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre
          Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License
          nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht
          einhalten müssen.
	  
       3. Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird
          in Abschnitt 6(a) geregelt.

       4. Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen.
          Der Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in
          allen bekannten und zukünftig entstehenden Medien und
          Formaten auszuüben und die dafür notwendigen technischen
          Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf
          jegliche und/oder versichert die Nichtausübung jeglicher
          Rechte und Befugnisse, Ihnen zu verbieten, technische
          Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die
          lizenzierten Rechte ausüben zu können, einschließlich
          solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer
          Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden
          Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit
          lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem
          Abschnitt 2(a)(4) zulässig sind.
	  
       5. Nachfolgende Empfänger.

            a. Angebot des Lizenzgebers – Lizenziertes Material. Jeder
               Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch
               ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte
               unter den Bedingungen der vorliegenden Public License
               auzuüben.
               
            b. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers – Abgewandeltes
               Material. Jeder, der abgewandeltes Material von Ihnen
               erhält, erhält automatisch vom Lizenzgeber ein Angebot,
               die lizenzierten Rechte am abgewandelten Material unter
               den Bedingungen der durch Sie vergebenen
               Abwandlungslizenz auszuüben.

            c. Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie
               dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
               fordern oder das lizenzierte Material mit solchen
               belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen
               anwenden, sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten
               eingeschränkt wird.

       6. Inhaltliche Indifferenz. Die vorliegende Public License
          begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck
          zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten
          Materials mit dem Lizenzgeber oder den
          Zuschreibungsempfängern gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) in
          Verbindung stehen oder durch ihn gefördert, gutgeheißen oder
          offiziell anerkannt werden.

  b. Sonstige Rechte.

       1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor
          Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Public
          License ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht auf
          Privatheit, auf Datenschutz und/oder ähnliche
          Persönlichkeitsrechte; gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber
          auf derlei Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies für
          Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und
          möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus.

       2. Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die vorliegende
          Public License nicht lizenziert.
	  
       3. Soweit wie möglich verzichtet der Lizenzgeber auf Vergütung
          durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte, sowohl
          direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter
          welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder
          Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen. In allen
          übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich jedes
          Recht vor, Vergütungen zu fordern.


Abschnitt 3 -- Lizenzbedingungen.

Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden
Bedingungen

  a. Namensnennung.

       1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in
          veränderter Form), müssen Sie:

            a. die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom
               Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:

                 i. die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des
                    lizenzierten Materials und anderer, die für eine
                    Namensnennung vorgesehen sind (auch durchPseudonym,
                    falls angegeben), in jeder durch den Lizenzgeber
                    verlangten Form, die angemessen ist;
		    
                ii. einen Copyright-Vermerk;
		
               iii. einen Hinweis auf die vorliegende Public License;
       
                iv. einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;
		
                 v. soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder
                    Hyperlink zum lizenzierten Material;

            b. angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert
               haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten;
               und
	       
            c. angeben, dass das lizenzierte Material unter der
               vorliegenden Public License steht, und deren Text oder
               URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.

       2. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder
          angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und
          Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material
          weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die
          Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine
          Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen
          enthält.
	  
       3. Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß
          Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen,
          soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.

  b. Share Alike.
  
     Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a) gelten die
     folgenden Bedingungen, falls Sie abgewandeltes Material
     weitergeben, welches Sie selbst erstellt haben.

       1. Die Abwandlungslizenz, die Sie vergeben, muss eine
          Creative-Commons-Lizenz der vorliegenden oder einer späteren
          Version mit den gleichen Lizenzelementen oder eine
          BY-SA-kompatible Lizenz sein.
	  
       2. Sie müssen den Text oder einen URI oder Hyperlink auf die von
          Ihnen gewählte Abwandlungslizenz beifügen. Diese Bedingung
          dürfen Sie in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach
          Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie abgewandeltes
          Material weitergeben.
          
       3. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
          anbieten oder das abgewandelte Material mit solchen belegen
          oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden, sofern
          dadurch die Ausübung der Rechte am abgewandelten Material
          eingeschränkt wird, die Sie unter der Abwandlungslizenz
          gewähren.


Abschnitt 4 -- Sui-generis-Datenbankrechte.

Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten,
die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:

  a. es sei klargestellt, dass Abschnitt 2(a)(1) Ihnen das Recht
     gewährt, die gesamten Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile
     davon zu entnehmen, weiterzuverwenden, zu vervielfältigen und
     weiterzugeben;
     
  b. sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon
     in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie
     Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann gilt die Datenbank, an der
     Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen
     Inhalte) als abgewandeltes Material,
     
     insbesondere in Bezug auf Abschnitt 3(b); und
  c. Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a) einhalten, wenn Sie
     alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben.
     
Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre
Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und
nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder
ähnliche Rechte enthalten.


Abschnitt 5 -- GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

  a. SOFERN DER LIZENZGEBER NICHT SEPARAT ANDERES ERKLÄRT UND SO WEIT
     WIE MÖGLICH, BIETET DER LIZENZGEBER DAS LIZENZIERTE MATERIAL SO
     WIE ES IST UND VERFÜGBAR IST AN UND SAGT IN BEZUG AUF DAS
     LIZENZIERTE MATERIAL KEINE BESTIMMTEN EIGENSCHAFTEN ZU, WEDER
     AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT ODER ANDERWEITIG, UND SCHLIESST
     JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS, EINSCHLIESSLICH DER GESETZLICHEN.
     DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON RECHTSMÄNGELN,
     VERKEHRSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WAHRUNG DER
     RECHTE DRITTER, FREISEIN VON (AUCH VERDECKTEN) SACHMÄNGELN,
     RICHTIGKEIT UND DAS VORLIEGEN ODER NICHTVORLIEGEN VON IRRTÜMERN,
     GLEICHVIEL OB SIE BEKANNT, UNBEKANNT ODER ERKENNBAR SIND. DORT, WO
     GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE GANZ ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND,
     GILT DER VORLIEGENDE AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.

  b. SOWEIT WIE MÖGLICH, HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER NACH
     KEINEM RECHTLICHEN KONSTRUKT (EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE
     FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN,
     SPEZIELLEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, FOLGE-, STRAF- EXEMPLARISCHEN
     ODER ANDEREN VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE SICH
     AUS DER VORLIEGENDEN PUBLIC LICENSE ODER DER NUTZUNG DES
     LIZENZIERTEN MATERIALS ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF
     DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER
     SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DORT, WO HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GANZ
     ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND, GILT DIE VORLIEGENDE BESCHRÄNKUNG
     MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.

  c. Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben
     sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem
     absoluten Haftungs- und Gewährleistungsausschluss nahe kommen.


Abschnitt 6 -- Laufzeit und Beendigung.

  a. Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist
     des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert
     werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License
     automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht
     einhalten.
     
  b. Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß
     Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:

       1. automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung
          abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer
          Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
	  
       2. durch ausdrückliche Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
       
     Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des
     Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden
     Public License zu verlangen, nicht einschränkt.
     
  c. Es sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material
     auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des
     lizenzierten Materials jederzeit einstellen darf; gleichwohl
     erlischt dadurch die vorliegende Public License nicht.
     
  d. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Erlöschen der
     vorliegenden Public License fort.


Abschnitt 7 -- Sonstige Bedingungen.

  a. Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder
     abweichende Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich
     vereinbart wurden.
     
  b. Jedwede das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht
     genannten Umstände, Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und
     unabhängig von den Bedingungen der vorliegenden Public License.


Abschnitt 8 -- Auslegung.

  a. Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder
     besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche
     Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt,
     einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis
     aus dieser Public License zulässig sind.
     
  b. Soweit wie möglich soll, falls eine Klausel der vorliegenden
     Public License als nicht durchsetzbar anzusehen ist, diese Klausel
     automatisch im geringst erforderlichen Maße angepasst werden, um
     sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht anpassbar ist,
     soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden,
     ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen
     tangiert wird.
     
  c. Auf keine Bedingung der vorliegenden Public License wird
     verzichtet und kein Verstoß dagegen soll als hingenommen gelten,
     außer der Lizenzgeber hat sich damit ausdrücklich einverstanden
     erklärt.
     
  d. Nichts in der vorliegenden Public License soll zu einer
     Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten
     führen, die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund
     rechtlicher Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder
     Rechtsposition zustehen, oder dahingehend interpretiert werden.

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Creative Commons ist keine Vertragspartei seiner Public Licenses.
Dennoch kann Creative Commons sich dazu entscheiden, eine seiner Public
Licenses für selbst publiziertes Material zu verwenden, und ist in
diesen Fällen als „Lizenzgeber” zu betrachten. Der Text der Creative
Commons Public Licenses selbst wird mittels der CC0 Verzichtserklärung
der Gemeinfreiheit überantwortet. Abgesehen vom begrenzten Zweck,
darauf hinzuweisen, dass Material unter einer Creative Commons Public
License freigegeben ist, und falls es nicht anderweitig erlaubt wird
durch die Creative-Commons-Policies, die unter
creativecommons.org/policies veröffentlicht sind, erlaubt Creative
Commons es nicht, dass die Marke “Creative Commons” oder eine andere
Marke oder ein anderes Logo von Creative Commons ohne vorherige
schriftliche Zustimmung genutzt werden, insbesondere in Verbindung mit
nicht autorisierten Veränderungen seiner Public Licenses oder sonstigen
Regelungen, Übereinkünften oder Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung
lizenzierten Materials. Es sei klargestellt, dass dieser Absatz nicht
Teil der Public Licenses ist.

Creative Commons kann kontaktiert werden unter creativecommons.org.