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Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike 4.0 International
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Die Creative Commons Corporation (“Creative Commons”) ist keine
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Rechtsanwaltskanzlei und bietet weder Rechtsdienstleistungen noch
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Rechtsberatung. Die Verbreitung von Creative Commons Public Licenses
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führt zu keinem Mandatsverhältnis und keiner sonstigen Rechtsbeziehung.
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Creative Commons macht seine Lizenzen und die dazugehörigen
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Informationen so zugänglich, wie sie sind. Creative Commons übernimmt
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keinerlei Gewährleistung hinsichtlich seiner Lizenzen, jedweder unter
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deren Bedingungen lizenzierter Materialien oder darauf bezogener
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Informationen. Creative Commons schließt jegliche Haftung für Schäden,
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die aus ihrer Verwendung resultieren, so weit wie möglich aus.
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Verwendung der Creative Commons Public Licenses
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Creative Commons Public Licenses sind standardisierte
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Zusammenstellungen rechtlicher Bedingungen, die Urheber und andere
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Rechteinhaber verwenden können, um ihre selbst geschaffenen Werke und
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andere Materialien, die urheberrechtlich oder durch bestimmte andere
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Rechte geschützt sind, die unten in der Public License genauer benannt
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werden, zur Nutzung freizugeben. Die folgenden Überlegungen haben
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lediglich informativen Charakter, sind keineswegs vollständig und nicht
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Teil unserer Lizenzen.
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Überlegungen für Lizenzgeber: Unsere Public Licenses sind zur
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Verwendung durch diejenigen gedacht, die rechtlich befugt sind,
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der Allgemeinheit solche Nutzungen von Material zu erlauben, die
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sonst durch das Urheberrecht oder bestimmte andere Rechte
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untersagt wären. Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber
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sollten die Bedingungen der Lizenz, die sie auswählen, lesen und
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verstehen, bevor sie die Lizenz verwenden. Lizenzgeber sollten
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zudem alle erforderlichen Rechte einholen, die für die Verwendung
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unserer Lizenzen notwendig sind, damit die Allgemeinheit das
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lizenzierte Material wie erwartet nutzen kann. Lizenzgeber sollten
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jegliches Material, für welches die Lizenz nicht gilt, klar
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kenntlich machen. Das gilt auch für anderes CC-lizenziertes
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Material und für Material, das gemäß einer urheberrechtlichen
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Beschränkung oder Ausnahme genutzt wird. Weitere Überlegungen für
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Lizenzgeber finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
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wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensors
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Durch die Verwendung einer unserer Public Licenses gibt ein
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Lizenzgeber der Allgemeinheit die Erlaubnis, das lizenzierte
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Material unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Falls die
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Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendwelchen Gründen gar nicht
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erforderlich ist – beispielsweise wegen einer urheberrechtlichen
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Ausnahme oder Beschränkung – dann wird die entsprechende Nutzung
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auch nicht durch die Lizenz geregelt. Die Erlaubnisse in unseren
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Lizenzen beziehen sich nur auf das Urheberrecht und bestimmte
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andere Rechte, hinsichtlich derer der Lizenzgeber Erlaubnisse
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geben kann. Die Nutzung des lizenzierten Materials kann aber
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dennoch aus anderen Gründen untersagt sein, etwa weil Dritte
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Urheber- oder andere Rechte am Material haben. Ein Lizenzgeber
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kann auch besondere Wünsche haben, etwa indem er dazu auffordert,
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alle Veränderungen zu kennzeichnen oder zu beschreiben. Obwohl
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dies dann nicht verpflichtend im Sinne unserer Lizenzen ist,
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sollten Sie sich bemühen, derlei Wünschen nach Möglichkeit
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nachzukommen. Weitere Überlegungen für die Allgemeinheit finden
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Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
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wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensees
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Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike 4.0
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International Public License
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Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert)
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erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Creative
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Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Share Alike 4.0
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International Public License (“Public License”) einverstanden. Soweit
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die vorliegende Public License als Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt
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Ihnen der Lizenzgeber die in der Public License genannten lizenzierten
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Rechte im Gegenzug dafür, dass Sie die Lizenzbedingungen akzeptieren,
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und gewährt Ihnen die entsprechenden Rechte in Hinblick auf Vorteile,
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die der Lizenzgeber durch das Verfügbarmachen des lizenzierten
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Materials unter diesen Bedingungen hat.
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Abschnitt 1 -- Definitionen.
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a. Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch
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Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom
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lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in
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welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert,
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umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer
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Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher
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Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der
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vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material,
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wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder
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eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet
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wird.
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b. Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr
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Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum
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abgewandelten Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der
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vorliegenden Public License erteilen.
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c. BY-NC-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine unter
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creativecommons.org/compatiblelicenses genannte Lizenz, die
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Creative Commons als der vorliegenden Public License im
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Wesentlichen gleichwertig anerkannt hat.
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d. Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht
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und/oder ähnliche, dem Urheberrecht eng verwandte Rechte,
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einschließlich insbesondere des Rechts des ausübenden Künstlers,
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des Rechts zur Sendung, zur Tonaufnahme und des
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Sui-generis-Datenbankrechts, unabhängig davon, wie diese Rechte
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genannt oder kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden
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Public License werden die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) aufgeführten
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Rechte nicht als Urheberrecht und ähnliche Rechte angesehen.
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e. Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen,
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die gemäß gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11
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des WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlicher
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internationaler Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht
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umgangen werden dürfen.
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f. Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing
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und/oder jegliche andere Ausnahme oder Beschränkung des
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Urheberrechts oder ähnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des
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lizenzierten Materials Anwendung findet.
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g. Lizenzelemente bezeichnet die Lizenzeigenschaften, die in der
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Bezeichnung einer Creative Commons Public License aufgeführt
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werden. Die Lizenzelemente der vorliegenden Public License sind
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Namensnennung, Nicht kommerziell und Share Alike.
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h. Lizenziertes Material bezeichnet das Werk der Literatur oder
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Kunst, die Datenbank oder das sonstige Material, welches der
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Lizenzgeber unter die vorliegende Public License gestellt hat.
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i. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen unter den Bedingungen der
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vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche auf solche
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Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre
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Nutzung des lizenzierten Materials betreffen und die der
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Lizenzgeber zu lizenzieren berechtigt ist.
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j. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n)
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Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte
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gewährt (oder gewähren).
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k. Nicht kommerziell meint nicht vorrangig auf einen geschäftlichen
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Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet. Der Austausch von
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lizenziertem Material gegen anderes unter Urheberrecht oder
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ähnlichen Rechten geschütztes Material durch digitales
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File-Sharing oder ähnliche Mittel ist nicht kommerziell im Sinne
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der vorliegenden Public License, sofern in Verbindung damit keine
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geldwerte Vergütung erfolgt.
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l. Weitergabe meint, Material der Öffentlichkeit bereitzustellen
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durch beliebige Mittel oder Verfahren, die gemäß der lizenzierten
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Rechte Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfältigung,
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öffentliche Vorführung, öffentliche Darbietung, Vertrieb,
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Verbreitung, Wiedergabe oder Übernahme und öffentliche
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Zugänglichmachung bzw. Verfügbarmachung in solcher Weise, dass
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Mitglieder der Öffentlichkeit auf das Material von Orten und zu
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Zeiten ihrer Wahl zugreifen können.
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m. Sui-generis Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine
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Urheberrechte sind, sondern gegründet sind auf die Richtlinie
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96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März
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1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils
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gültigen Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im
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Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt.
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n. Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die von
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lizenzierten Rechten unter der vorliegenden Public License
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Gebrauch macht. Ihr bzw. Ihre hat die entsprechende Bedeutung.
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Abschnitt 2 -- Umfang.
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a. Lizenzgewährung.
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1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt
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der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht
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unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche
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Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten
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Material, um:
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a. das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu
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vervielfältigen und weiterzugeben; und
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b. abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen
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und weiterzugeben.
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2. Ausnahmen und Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo
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immer gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre
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Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License
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nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht
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einhalten müssen.
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3. Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird
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in Abschnitt 6(a) geregelt.
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4. Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen.
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Der Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in
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allen bekannten und zukünftig entstehenden Medien und
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Formaten auszuüben und die dafür notwendigen technischen
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Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf
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jegliche und/oder versichert die Nichtausübung jeglicher
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Rechte und Befugnisse, Ihnen zu verbieten, technische
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Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die
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lizenzierten Rechte ausüben zu können, einschließlich
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solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer
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Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden
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Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit
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lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem
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Abschnitt 2(a)(4) zulässig sind.
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5. Nachfolgende Empfänger.
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a. Angebot des Lizenzgebers – Lizenziertes Material. Jeder
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Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch
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ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte
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unter den Bedingungen der vorliegenden Public License
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auzuüben.
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b. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers – Abgewandeltes
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Material. Jeder, der abgewandeltes Material von Ihnen
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erhält, erhält automatisch vom Lizenzgeber ein Angebot,
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die lizenzierten Rechte am abgewandelten Material unter
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den Bedingungen der durch Sie vergebenen
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Abwandlungslizenz auszuüben.
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c. Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie
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dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
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fordern oder das lizenzierte Material mit solchen
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belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen
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anwenden, sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten
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Rechte durch Empfänger des lizenzierten Materials
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eingeschränkt wird.
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6. Inhaltliche Indifferenz. Die vorliegende Public License
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begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck
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zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten
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Materials mit dem Lizenzgeber oder den
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Zuschreibungsempfängern gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) in
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Verbindung stehen oder durch ihn gefördert, gutgeheißen oder
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offiziell anerkannt werden.
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b. Sonstige Rechte.
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1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor
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Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Public
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License ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht auf
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Privatheit, auf Datenschutz und/oder ähnliche
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Persönlichkeitsrechte; gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber
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auf derlei Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies für
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|
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und
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möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus.
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2. Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die vorliegende
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Public License nicht lizenziert.
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3. Soweit wie möglich verzichtet der Lizenzgeber auf Vergütung
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durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte, sowohl
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direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter
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welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder
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Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen. In allen
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|
übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich jedes
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Recht vor, Vergütungen zu fordern, einschließlich für
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Nutzungen des lizenzierten Materials für andere als nicht
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kommerzielle Zwecke.
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Abschnitt 3 -- Lizenzbedingungen.
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Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden
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Bedingungen
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a. Namensnennung.
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1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in
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veränderter Form), müssen Sie:
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a. die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom
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Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:
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i. die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des
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lizenzierten Materials und anderer, die für eine
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Namensnennung vorgesehen sind (auch durch
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Pseudonym, falls angegeben), in jeder durch den
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Lizenzgeber verlangten Form, die angemessen ist;
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ii. einen Copyright-Vermerk;
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|
iii. einen Hinweis auf die vorliegende Public License;
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|
iv. einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;
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v. soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder
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Hyperlink zum lizenzierten Material;
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|
b. angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert
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|
haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten;
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|
und
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|
c. angeben, dass das lizenzierte Material unter der
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|
vorliegenden Public License steht, und deren Text oder
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|
URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.
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|
2. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder
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|
angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und
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|
Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material
|
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weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die
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|
Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine
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|
Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen
|
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enthält.
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|
3. Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß
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|
Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen,
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soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.
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b. Share Alike.
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Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a) gelten die
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|
folgenden Bedingungen, falls Sie abgewandeltes Material
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weitergeben, welches Sie selbst erstellt haben.
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|
1. Die Abwandlungslizenz, die Sie vergeben, muss eine
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Creative-Commons-Lizenz der vorliegenden oder einer späteren
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|
Version mit den gleichen Lizenzelementen oder eine
|
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|
BY-NC-SA-kompatible Lizenz sein.
|
|||
|
|
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|
2. Sie müssen den Text oder einen URI oder Hyperlink auf die von
|
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|
Ihnen gewählte Abwandlungslizenz beifügen. Diese Bedingung
|
|||
|
dürfen Sie in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach
|
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|
Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie abgewandeltes
|
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|
Material weitergeben.
|
|||
|
|
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|
3. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
|
|||
|
anbieten oder das abgewandelte Material mit solchen belegen
|
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|
oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden, sofern
|
|||
|
dadurch die Ausübung der Rechte am abgewandelten Material
|
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|
eingeschränkt wird, die Sie unter der Abwandlungslizenz
|
|||
|
gewähren.
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|
Abschnitt 4 -- Sui-generis-Datenbankrechte.
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|||
|
Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten,
|
|||
|
die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:
|
|||
|
|
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a. es sei klargestellt, dass Abschnitt 2(a)(1) Ihnen lediglich zu
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|||
|
nicht kommerziellen Zwecken das Recht gewährt, die gesamten
|
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|
Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon zu entnehmen,
|
|||
|
weiterzuverwenden, zu vervielfältigen und weiterzugeben;
|
|||
|
|
|||
|
b. sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon
|
|||
|
in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie
|
|||
|
Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann gilt die Datenbank, an der
|
|||
|
Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen
|
|||
|
Inhalte) als abgewandeltes Material, insbesondere in Bezug auf
|
|||
|
Abschnitt 3(b); und
|
|||
|
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|||
|
c. Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a) einhalten, wenn Sie
|
|||
|
alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben.
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|||
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|
Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre
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|
Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und
|
|||
|
nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder
|
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|
ähnliche Rechte enthalten.
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Abschnitt 5 -- GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
|
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a. SOFERN DER LIZENZGEBER NICHT SEPARAT ANDERES ERKLÄRT UND SO WEIT
|
|||
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WIE MÖGLICH, BIETET DER LIZENZGEBER DAS LIZENZIERTE MATERIAL SO
|
|||
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WIE ES IST UND VERFÜGBAR IST AN UND SAGT IN BEZUG AUF DAS
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|
LIZENZIERTE MATERIAL KEINE BESTIMMTEN EIGENSCHAFTEN ZU, WEDER
|
|||
|
AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT ODER ANDERWEITIG, UND SCHLIESST
|
|||
|
JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS, EINSCHLIESSLICH DER GESETZLICHEN.
|
|||
|
DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON RECHTSMÄNGELN,
|
|||
|
VERKEHRSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WAHRUNG DER
|
|||
|
RECHTE DRITTER, FREISEIN VON (AUCH VERDECKTEN) SACHMÄNGELN,
|
|||
|
RICHTIGKEIT UND DAS VORLIEGEN ODER NICHTVORLIEGEN VON IRRTÜMERN,
|
|||
|
GLEICHVIEL OB SIE BEKANNT, UNBEKANNT ODER ERKENNBAR SIND. DORT, WO
|
|||
|
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE GANZ ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND,
|
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|
GILT DER VORLIEGENDE AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
|
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|
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b. SOWEIT WIE MÖGLICH, HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER NACH
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KEINEM RECHTLICHEN KONSTRUKT (EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE
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FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN,
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SPEZIELLEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, FOLGE-, STRAF- EXEMPLARISCHEN
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ODER ANDEREN VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE SICH
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AUS DER VORLIEGENDEN PUBLIC LICENSE ODER DER NUTZUNG DES
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LIZENZIERTEN MATERIALS ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF
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DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER
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SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DORT, WO HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GANZ
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ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND, GILT DIE VORLIEGENDE BESCHRÄNKUNG
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MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
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c. Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben
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sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem
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absoluten Haftungs- und Gewährleistungsausschluss nahe kommen.
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Abschnitt 6 -- Laufzeit und Beendigung.
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a. Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist
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des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert
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werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License
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automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht
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einhalten.
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b. Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß
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Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:
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1. automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung
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abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer
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Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
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2. durch ausdrückliche Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
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Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des
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Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden
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Public License zu verlangen, nicht einschränkt.
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c. Es sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material
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auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des
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lizenzierten Materials jederzeit einstellen darf; gleichwohl
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erlischt dadurch die vorliegende Public License nicht.
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d. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Erlöschen der
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vorliegenden Public License fort.
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Abschnitt 7 -- Sonstige Bedingungen.
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a. Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder
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abweichende Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich
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vereinbart wurden.
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b. Jedwede das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht
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genannten Umstände, Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und
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unabhängig von den Bedingungen der vorliegenden Public License.
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Abschnitt 8 -- Auslegung.
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a. Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder
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besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche
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Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt,
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einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis
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aus dieser Public License zulässig sind.
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b. Soweit wie möglich soll, falls eine Klausel der vorliegenden
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Public License als nicht durchsetzbar anzusehen ist, diese Klausel
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automatisch im geringst erforderlichen Maße angepasst werden, um
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sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht anpassbar ist,
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soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden,
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ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen
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tangiert wird.
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c. Auf keine Bedingung der vorliegenden Public License wird
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verzichtet und kein Verstoß dagegen soll als hingenommen gelten,
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außer der Lizenzgeber hat sich damit ausdrücklich einverstanden
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erklärt.
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d. Nichts in der vorliegenden Public License soll zu einer
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Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten
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führen, die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund
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rechtlicher Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder
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Rechtsposition zustehen, oder dahingehend interpretiert werden.
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Creative Commons ist keine Vertragspartei seiner Public Licenses.
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Dennoch kann Creative Commons sich dazu entscheiden, eine seiner Public
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Licenses für selbst publiziertes Material zu verwenden, und ist in
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diesen Fällen als „Lizenzgeber” zu betrachten. Der Text der Creative
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Commons Public Licenses selbst wird mittels der CC0 Verzichtserklärung
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der Gemeinfreiheit überantwortet. Abgesehen vom begrenzten Zweck,
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darauf hinzuweisen, dass Material unter einer Creative Commons Public
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License freigegeben ist, und falls es nicht anderweitig erlaubt wird
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durch die Creative-Commons-Policies, die unter
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creativecommons.org/policies veröffentlicht sind, erlaubt Creative
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Commons es nicht, dass die Marke “Creative Commons” oder eine andere
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Marke oder ein anderes Logo von Creative Commons ohne vorherige
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schriftliche Zustimmung genutzt werden, insbesondere in Verbindung mit
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nicht autorisierten Veränderungen seiner Public Licenses oder sonstigen
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Regelungen, Übereinkünften oder Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung
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lizenzierten Materials. Es sei klargestellt, dass dieser Absatz nicht
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Teil der Public Licenses ist.
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Creative Commons kann kontaktiert werden unter creativecommons.org.
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