Add German translation (#2)
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43
README.md
43
README.md
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@ -1,42 +1,39 @@
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# Creative Commons Licenses for GitHub Projects
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In this repo you can find easy ways for applying Creative Commons Licenses on
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Github repositories through Markdown language.
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[![Deutsch](https://img.shields.io/badge/translation-DE-red)](de/)
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In this repo you can find easy ways for applying Creative Commons Licenses on Github repositories through Markdown language.
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> **WARNING:**
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> Your shouldn't use Creative Commons licenses for software.
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> You shouldn't use Creative Commons licenses for software.
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> Use Free Software Licenses for that kind of repositories, like GPL, BSD, etc.
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> Creative Commons Licenses are ment for intellectual works only.
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The easiest way for finding the right CC License for your project is the
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[Creative Commons website](https://creativecommons.org/choose/).
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The easiest way for finding the right CC License for your project is the [Creative Commons website](https://creativecommons.org/choose/).
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Here we present two types of CC Licenses:
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* Creative Commons Attribution 4.0 International
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* [Creative Commons Attribution 4.0 International](#cc-attribution-40-international)
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* Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International
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* [Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International](#cc-attribution-sharealike-40-international)
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More information about licenses, and plain-text formatted licenses texts can
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be found on https://choosealicense.com/.
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More information about licenses, and plain-text formatted licenses texts can be found on https://choosealicense.com/.
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If you want to download vectorized version of Creative Commons images and other related
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stuff, please visit https://creativecommons.org/about/downloads/.
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If you want to download vectorized version of Creative Commons images and other related stuff, please visit https://creativecommons.org/about/downloads/.
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## CC Attribution 4.0 International
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To add a CC BY License to your project, just add the following to your `README.md`.
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You should also copy the corresponding
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[license text file](https://github.com/santisoler/cc-licenses/blob/master/LICENSE-CC-BY)
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and rename it to `LICENSE`.
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You should also copy the corresponding [license text file](LICENSE-CC-BY) and rename it to `LICENSE`.
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```markdown
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Shield: [![CC BY 4.0][cc-by-shield]][cc-by]
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This work is licensed under a [Creative Commons Attribution 4.0 International
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License][cc-by].
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This work is licensed under a [Creative Commons Attribution 4.0 International License][cc-by].
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[![CC BY 4.0][cc-by-image]][cc-by]
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@ -47,8 +44,7 @@ License][cc-by].
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Shield: [![CC BY 4.0][cc-by-shield]][cc-by]
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This work is licensed under a [Creative Commons Attribution 4.0 International
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License][cc-by].
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This work is licensed under a [Creative Commons Attribution 4.0 International License][cc-by].
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[![CC BY 4.0][cc-by-image]][cc-by]
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@ -59,16 +55,12 @@ License][cc-by].
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## CC Attribution-ShareAlike 4.0 International
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To add a CC BY-SA License to your project, just add the following to your `README.md`.
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You should also copy the corresponding
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[license text file](https://github.com/santisoler/cc-licenses/blob/master/LICENSE-CC-BY-SA)
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and rename it to `LICENSE`.
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||||
To add a CC BY-SA License to your project, just add the following to your `README.md`. You should also copy the corresponding [license text file](LICENSE-CC-BY-SA) and rename it to `LICENSE`.
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```markdown
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Shield: [![CC BY-SA 4.0][cc-by-sa-shield]][cc-by-sa]
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This work is licensed under a [Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0
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International License][cc-by-sa].
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This work is licensed under a [Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International License][cc-by-sa].
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[![CC BY-SA 4.0][cc-by-sa-image]][cc-by-sa]
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@ -79,8 +71,7 @@ International License][cc-by-sa].
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Shield: [![CC BY-SA 4.0][cc-by-sa-shield]][cc-by-sa]
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This work is licensed under a [Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0
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International License][cc-by-sa].
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||||
This work is licensed under a [Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International License][cc-by-sa].
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[![CC BY-SA 4.0][cc-by-sa-image]][cc-by-sa]
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@ -0,0 +1,440 @@
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Namensnennung 4.0 International
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=======================================================================
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||||
Die Creative Commons Corporation (“Creative Commons”) ist keine
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Rechtsanwaltskanzlei und bietet weder Rechtsdienstleistungen noch
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||||
Rechtsberatung. Die Verbreitung von Creative Commons Public Licenses
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führt zu keinem Mandatsverhältnis und keiner sonstigen Rechtsbeziehung.
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||||
Creative Commons macht seine Lizenzen und die dazugehörigen
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||||
Informationen so zugänglich, wie sie sind. Creative Commons übernimmt
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keinerlei Gewährleistung hinsichtlich seiner Lizenzen, jedweder unter
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||||
deren Bedingungen lizenzierter Materialien oder darauf bezogener
|
||||
Informationen. Creative Commons schließt jegliche Haftung für Schäden,
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die aus ihrer Verwendung resultieren, so weit wie möglich aus.
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||||
Verwendung der Creative Commons Public Licenses
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||||
Creative Commons Public Licenses sind standardisierte
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||||
Zusammenstellungen rechtlicher Bedingungen, die Urheber und andere
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Rechteinhaber verwenden können, um ihre selbst geschaffenen Werke und
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||||
andere Materialien, die urheberrechtlich oder durch bestimmte andere
|
||||
Rechte geschützt sind, die unten in der Public License genauer benannt
|
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werden, zur Nutzung freizugeben. Die folgenden Überlegungen haben
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lediglich informativen Charakter, sind keineswegs vollständig und nicht
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Teil unserer Lizenzen.
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Überlegungen für Lizenzgeber: Unsere Public Licenses sind zur
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||||
Verwendung durch diejenigen gedacht, die rechtlich befugt sind,
|
||||
der Allgemeinheit solche Nutzungen von Material zu erlauben, die
|
||||
sonst durch das Urheberrecht oder bestimmte andere Rechte
|
||||
untersagt wären. Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber
|
||||
sollten die Bedingungen der Lizenz, die sie auswählen, lesen und
|
||||
verstehen, bevor sie die Lizenz verwenden. Lizenzgeber sollten
|
||||
zudem alle erforderlichen Rechte einholen, die für die Verwendung
|
||||
unserer Lizenzen notwendig sind, damit die Allgemeinheit das
|
||||
lizenzierte Material wie erwartet nutzen kann. Lizenzgeber sollten
|
||||
jegliches Material, für welches die Lizenz nicht gilt, klar
|
||||
kenntlich machen. Das gilt auch für anderes CC-lizenziertes
|
||||
Material und für Material, das gemäß einer urheberrechtlichen
|
||||
Beschränkung oder Ausnahme genutzt wird. Weitere Überlegungen für
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||||
Lizenzgeber finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
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||||
wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensors
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||||
Überlegungen für die Allgemeinheit: Durch die Verwendung einer
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||||
unserer Public Licenses gibt ein Lizenzgeber der Allgemeinheit die
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||||
Erlaubnis, das lizenzierte Material unter bestimmten Bedingungen
|
||||
zu nutzen. Falls die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendwelchen
|
||||
Gründen gar nicht erforderlich ist – beispielsweise wegen einer
|
||||
urheberrechtlichen Ausnahme oder Beschränkung – dann wird die
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||||
entsprechende Nutzung auch nicht durch die Lizenz geregelt. Die
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||||
Erlaubnisse in unseren Lizenzen beziehen sich nur auf das
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||||
Urheberrecht und bestimmte andere Rechte, hinsichtlich derer der
|
||||
Lizenzgeber Erlaubnisse geben kann. Die Nutzung des lizenzierten
|
||||
Materials kann aber dennoch aus anderen Gründen untersagt sein,
|
||||
etwa weil Dritte Urheber- oder andere Rechte am Material haben.
|
||||
Ein Lizenzgeber kann auch besondere Wünsche haben, etwa indem er
|
||||
dazu auffordert, alle Veränderungen zu kennzeichnen oder zu
|
||||
beschreiben. Obwohl dies dann nicht verpflichtend im Sinne unserer
|
||||
Lizenzen ist, sollten Sie sich bemühen, derlei Wünschen nach
|
||||
Möglichkeit nachzukommen. Weitere Überlegungen für die
|
||||
Allgemeinheit finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
|
||||
wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensees
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=======================================================================
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||||
Creative Commons Namensnennung 4.0 International Public License
|
||||
|
||||
Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert)
|
||||
erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Creative
|
||||
Commons Namensnennung 4.0 International Public License (“Public
|
||||
License”) einverstanden. Soweit die vorliegende Public License als
|
||||
Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt Ihnen der Lizenzgeber die in der
|
||||
Public License genannten lizenzierten Rechte im Gegenzug dafür, dass
|
||||
Sie die Lizenzbedingungen akzeptieren, und gewährt Ihnen die
|
||||
entsprechenden Rechte in Hinblick auf Vorteile, die der Lizenzgeber
|
||||
durch das Verfügbarmachen des lizenzierten Materials unter diesen
|
||||
Bedingungen hat.
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||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 1 -– Definitionen.
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||||
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||||
a. Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch
|
||||
Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom
|
||||
lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in
|
||||
welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert,
|
||||
umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer
|
||||
Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher
|
||||
Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der
|
||||
vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material,
|
||||
wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder
|
||||
eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet
|
||||
wird.
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||||
|
||||
b. Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr
|
||||
Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum
|
||||
abgewandelten Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der
|
||||
vorliegenden Public License erteilen.
|
||||
|
||||
c. Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht
|
||||
und/oder ähnliche, dem Urheberrecht eng verwandte Rechte,
|
||||
einschließlich insbesondere des Rechts des ausübenden Künstlers,
|
||||
des Rechts zur Sendung, zur Tonaufnahme und des
|
||||
Sui-generis-Datenbankrechts, unabhängig davon, wie diese Rechte
|
||||
genannt oder kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden
|
||||
Public License werden die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) aufgeführten
|
||||
Rechte nicht als Urheberrecht und ähnliche Rechte angesehen.
|
||||
|
||||
d. Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen,
|
||||
die gemäß gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11
|
||||
des WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlicher
|
||||
internationaler Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht
|
||||
umgangen werden dürfen.
|
||||
|
||||
e. Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing
|
||||
und/oder jegliche andere Ausnahme oder Beschränkung des
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||||
Urheberrechts oder ähnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des
|
||||
lizenzierten Materials Anwendung findet.
|
||||
|
||||
f. Lizenziertes Material bezeichnet das Werk der Literatur oder
|
||||
Kunst, die Datenbank oder das sonstige Material, welches der
|
||||
Lizenzgeber unter die vorliegende Public License gestellt hat.
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||||
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||||
g. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen unter den Bedingungen der
|
||||
vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche auf solche
|
||||
Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre
|
||||
Nutzung des lizenzierten Materials betreffen und die der
|
||||
Lizenzgeber zu lizenzieren berechtigt ist.
|
||||
|
||||
h. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n)
|
||||
Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte
|
||||
gewährt (oder gewähren).
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||||
|
||||
i. Weitergabe meint, Material der Öffentlichkeit bereitzustellen
|
||||
durch beliebige Mittel oder Verfahren, die gemäß der lizenzierten
|
||||
Rechte Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfältigung,
|
||||
öffentliche Vorführung, öffentliche Darbietung, Vertrieb,
|
||||
Verbreitung, Wiedergabe oder Übernahme und öffentliche
|
||||
Zugänglichmachung bzw. Verfügbarmachung in solcher Weise, dass
|
||||
Mitglieder der Öffentlichkeit auf das Material von Orten und zu
|
||||
Zeiten ihrer Wahl zugreifen können.
|
||||
|
||||
j. Sui-generis Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine
|
||||
Urheberrechte sind, sondern gegründet sind auf die Richtlinie
|
||||
96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März
|
||||
1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils
|
||||
gültigen Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im
|
||||
Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt.
|
||||
|
||||
k. Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die von
|
||||
lizenzierten Rechten unter der vorliegenden Public License
|
||||
Gebrauch macht. Ihr bzw. Ihre hat die entsprechende Bedeutung.
|
||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 2 -– Umfang.
|
||||
|
||||
a. Lizenzgewährung.
|
||||
|
||||
1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt
|
||||
der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht
|
||||
unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche
|
||||
Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten
|
||||
Material, um:
|
||||
|
||||
a. das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu
|
||||
vervielfältigen und weiterzugeben; und
|
||||
|
||||
b. abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen
|
||||
und weiterzugeben.
|
||||
|
||||
2. Ausnahmen und Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo
|
||||
immer gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre
|
||||
Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License
|
||||
nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht
|
||||
einhalten müssen.
|
||||
|
||||
3. Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird
|
||||
in Abschnitt 6(a) geregelt.
|
||||
|
||||
4. Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen.
|
||||
Der Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in
|
||||
allen bekannten und zukünftig entstehenden Medien und
|
||||
Formaten auszuüben und die dafür notwendigen technischen
|
||||
Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf
|
||||
jegliche und/oder versichert die Nichtausübung jeglicher
|
||||
Rechte und Befugnisse, Ihnen zu verbieten, technische
|
||||
Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die
|
||||
lizenzierten Rechte ausüben zu können, einschließlich
|
||||
solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer
|
||||
Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden
|
||||
Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit
|
||||
lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem
|
||||
Abschnitt 2(a)(4) zulässig sind.
|
||||
|
||||
5. Nachfolgende Empfänger.
|
||||
|
||||
a. Angebot des Lizenzgebers -- Lizenziertes Material.
|
||||
Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält
|
||||
automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die
|
||||
lizenzierten Rechte unter den Bedingungen der
|
||||
vorliegenden Public License auzuüben.
|
||||
|
||||
b. Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie
|
||||
dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
|
||||
fordern oder das lizenzierte Material mit solchen
|
||||
belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen
|
||||
anwenden, sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten
|
||||
Rechte durch Empfänger des lizenzierten Materials
|
||||
eingeschränkt wird.
|
||||
|
||||
6. Inhaltliche Indifferenz. Die vorliegende Public License
|
||||
begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck
|
||||
zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten
|
||||
Materials mit dem Lizenzgeber oder den
|
||||
Zuschreibungsempfängern gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) in
|
||||
Verbindung stehen oder durch ihn gefördert, gutgeheißen oder
|
||||
offiziell anerkannt werden.
|
||||
|
||||
b. Sonstige Rechte.
|
||||
|
||||
1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor
|
||||
Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Public
|
||||
License ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht auf
|
||||
Privatheit, auf Datenschutz und/oder ähnliche
|
||||
Persönlichkeitsrechte; gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber
|
||||
auf derlei Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies für
|
||||
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und
|
||||
möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus.
|
||||
|
||||
2. Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die vorliegende
|
||||
Public License nicht lizenziert.
|
||||
|
||||
3. Soweit wie möglich verzichtet der Lizenzgeber auf Vergütung
|
||||
durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte, sowohl
|
||||
direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter
|
||||
welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder
|
||||
Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen. In allen
|
||||
übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich jedes
|
||||
Recht vor, Vergütungen zu fordern.
|
||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 3 -- Lizenzbedingungen.
|
||||
|
||||
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden
|
||||
Bedingungen.
|
||||
|
||||
a. Namensnennung.
|
||||
|
||||
1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in
|
||||
veränderter Form), müssen Sie:
|
||||
|
||||
a. die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom
|
||||
Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:
|
||||
|
||||
i. die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des
|
||||
lizenzierten Materials und anderer, die für eine
|
||||
Namensnennung vorgesehen sind (auch durch
|
||||
Pseudonym, falls angegeben), in jeder durch den
|
||||
Lizenzgeber verlangten Form, die angemessen ist;
|
||||
|
||||
ii. einen Copyright-Vermerk;
|
||||
|
||||
iii. einen Hinweis auf die vorliegende Public License;
|
||||
|
||||
iv. einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;
|
||||
|
||||
v. soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder
|
||||
Hyperlink zum lizenzierten Material;
|
||||
|
||||
b. angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert
|
||||
haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten;
|
||||
und
|
||||
|
||||
c. angeben, dass das lizenzierte Material unter der
|
||||
vorliegenden Public License steht, und deren Text oder
|
||||
URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.
|
||||
|
||||
2. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder
|
||||
angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und
|
||||
Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material
|
||||
weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die
|
||||
Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine
|
||||
Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen
|
||||
enthält.
|
||||
|
||||
3. Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß
|
||||
Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen,
|
||||
soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.
|
||||
|
||||
4. Falls Sie selbst erstelltes abgewandeltes Material
|
||||
weitergeben, darf die von Ihnen gewählte Abwandlungslizenz
|
||||
nicht dazu führen, dass Empfänger des abgewandelten Materials
|
||||
die vorliegende Public License nicht einhalten können.
|
||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 4 -– Sui-generis-Datenbankrechte.
|
||||
|
||||
Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten,
|
||||
die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:
|
||||
|
||||
a. es sei klargestellt, dass Abschnitt 2(a)(1) Ihnen das Recht
|
||||
gewährt, die gesamten Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile
|
||||
davon zu entnehmen, weiterzuverwenden, zu vervielfältigen und
|
||||
weiterzugeben;
|
||||
|
||||
b. sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon
|
||||
in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie
|
||||
Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann gilt die Datenbank, an der
|
||||
Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen
|
||||
Inhalte) als abgewandeltes Material; und
|
||||
|
||||
c. Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a) einhalten, wenn sie
|
||||
alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben.
|
||||
|
||||
Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre
|
||||
Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und
|
||||
nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder
|
||||
ähnliche Rechte enthalten.
|
||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 5 -– Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung.
|
||||
|
||||
a. SOFERN DER LIZENZGEBER NICHT SEPARAT ANDERES ERKLÄRT UND SO WEIT
|
||||
WIE MÖGLICH, BIETET DER LIZENZGEBER DAS LIZENZIERTE MATERIAL SO
|
||||
WIE ES IST UND VERFÜGBAR IST AN UND SAGT IN BEZUG AUF DAS
|
||||
LIZENZIERTE MATERIAL KEINE BESTIMMTEN EIGENSCHAFTEN ZU, WEDER
|
||||
AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT ODER ANDERWEITIG, UND SCHLIESST
|
||||
JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS, EINSCHLIESSLICH DER GESETZLICHEN.
|
||||
DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON RECHTSMÄNGELN,
|
||||
VERKEHRSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WAHRUNG DER
|
||||
RECHTE DRITTER, FREISEIN VON (AUCH VERDECKTEN) SACHMÄNGELN,
|
||||
RICHTIGKEIT UND DAS VORLIEGEN ODER NICHTVORLIEGEN VON IRRTÜMERN,
|
||||
GLEICHVIEL OB SIE BEKANNT, UNBEKANNT ODER ERKENNBAR SIND. DORT, WO
|
||||
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE GANZ ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND,
|
||||
GILT DER VORLIEGENDE AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
|
||||
|
||||
b. SOWEIT WIE MÖGLICH, HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER NACH
|
||||
KEINEM RECHTLICHEN KONSTRUKT (EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE
|
||||
FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN,
|
||||
SPEZIELLEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, FOLGE-, STRAF- EXEMPLARISCHEN
|
||||
ODER ANDEREN VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE SICH
|
||||
AUS DER VORLIEGENDEN PUBLIC LICENSE ODER DER NUTZUNG DES
|
||||
LIZENZIERTEN MATERIALS ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF
|
||||
DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER
|
||||
SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DORT, WO HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GANZ
|
||||
ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND, GILT DIE VORLIEGENDE BESCHRÄNKUNG
|
||||
MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
|
||||
|
||||
c. Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben
|
||||
sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem
|
||||
absoluten Haftungs- und Gewährleistungsausschluss nahe kommen.
|
||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 6 –- Laufzeit und Beendigung.
|
||||
|
||||
a. Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist
|
||||
des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert
|
||||
werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License
|
||||
automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht
|
||||
einhalten.
|
||||
b. Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß
|
||||
Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:
|
||||
|
||||
1. automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung
|
||||
abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer
|
||||
Kenntnis der Verletzung geschieht; oder durch ausdrückliche
|
||||
Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
|
||||
|
||||
Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des
|
||||
Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden
|
||||
Public License zu verlangen, nicht einschränkt.
|
||||
|
||||
c. Es sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material
|
||||
auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des
|
||||
lizenzierten Materials jederzeit einstellen darf; gleichwohl
|
||||
erlischt dadurch die vorliegende Public License nicht.
|
||||
|
||||
d. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Erlöschen der
|
||||
vorliegenden Public License fort.
|
||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 7 –- Sonstige Bedingungen.
|
||||
|
||||
a. Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder
|
||||
abweichende Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich
|
||||
vereinbart wurden.
|
||||
|
||||
b. Jedwede das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht
|
||||
genannten Umstände, Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und
|
||||
unabhängig von den Bedingungen der vorliegenden Public License.
|
||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 8 –- Auslegung.
|
||||
|
||||
a. Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder
|
||||
besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche
|
||||
Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt,
|
||||
einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis
|
||||
aus dieser Public License zulässig sind.
|
||||
|
||||
b. Soweit wie möglich soll, falls eine Klausel der vorliegenden
|
||||
Public License als nicht durchsetzbar anzusehen ist, diese Klausel
|
||||
automatisch im geringst erforderlichen Maße angepasst werden, um
|
||||
sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht anpassbar ist,
|
||||
soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden,
|
||||
ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen
|
||||
tangiert wird.
|
||||
|
||||
c. Auf keine Bedingung der vorliegenden Public License wird
|
||||
verzichtet und kein Verstoß dagegen soll als hingenommen gelten,
|
||||
außer der Lizenzgeber hat sich damit ausdrücklich einverstanden
|
||||
erklärt.
|
||||
|
||||
d. Nichts in der vorliegenden Public License soll zu einer
|
||||
Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten
|
||||
führen, die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund
|
||||
rechtlicher Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder
|
||||
Rechtsposition zustehen, oder dahingehend interpretiert werden.
|
||||
|
||||
|
||||
=======================================================================
|
||||
|
||||
Creative Commons ist keine Vertragspartei seiner Public Licenses.
|
||||
Dennoch kann Creative Commons sich dazu entscheiden, eine seiner Public
|
||||
Licenses für selbst publiziertes Material zu verwenden, und ist in
|
||||
diesen Fällen als „Lizenzgeber” zu betrachten. Der Text der Creative
|
||||
Commons Public Licenses selbst wird mittels der CC0 Verzichtserklärung
|
||||
der Gemeinfreiheit überantwortet. Abgesehen vom begrenzten Zweck,
|
||||
darauf hinzuweisen, dass Material unter einer Creative Commons Public
|
||||
License freigegeben ist, und falls es nicht anderweitig erlaubt wird
|
||||
durch die Creative-Commons-Policies, die unter
|
||||
creativecommons.org/policies veröffentlicht sind, erlaubt Creative
|
||||
Commons es nicht, dass die Marke “Creative Commons” oder eine andere
|
||||
Marke oder ein anderes Logo von Creative Commons ohne vorherige
|
||||
schriftliche Zustimmung genutzt werden,
|
||||
insbesondere in Verbindung mit nicht autorisierten Veränderungen seiner
|
||||
Public Licenses oder sonstigen Regelungen, Übereinkünften oder
|
||||
Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung lizenzierten Materials. Es sei
|
||||
klargestellt, dass dieser Absatz nicht Teil der Public Licenses ist.
|
||||
|
||||
Creative Commons kann kontaktiert werden unter creativecommons.org.
|
|
@ -0,0 +1,478 @@
|
|||
Namensnennung-Share Alike 4.0 International
|
||||
|
||||
=======================================================================
|
||||
|
||||
Die Creative Commons Corporation (“Creative Commons”) ist keine
|
||||
Rechtsanwaltskanzlei und bietet weder Rechtsdienstleistungen noch
|
||||
Rechtsberatung. Die Verbreitung von Creative Commons Public Licenses
|
||||
führt zu keinem Mandatsverhältnis und keiner sonstigen Rechtsbeziehung.
|
||||
Creative Commons macht seine Lizenzen und die dazugehörigen
|
||||
Informationen so zugänglich, wie sie sind. Creative Commons übernimmt
|
||||
keinerlei Gewährleistung hinsichtlich seiner Lizenzen, jedweder unter
|
||||
deren Bedingungen lizenzierter Materialien oder darauf bezogener
|
||||
Informationen. Creative Commons schließt jegliche Haftung für Schäden,
|
||||
die aus ihrer Verwendung resultieren, so weit wie möglich aus.
|
||||
|
||||
Verwendung der Creative Commons Public Licenses
|
||||
|
||||
Creative Commons Public Licenses sind standardisierte
|
||||
Zusammenstellungen rechtlicher Bedingungen, die Urheber und andere
|
||||
Rechteinhaber verwenden können, um ihre selbst geschaffenen Werke und
|
||||
andere Materialien, die urheberrechtlich oder durch bestimmte andere
|
||||
Rechte geschützt sind, die unten in der Public License genauer benannt
|
||||
werden, zur Nutzung freizugeben. Die folgenden Überlegungen haben
|
||||
lediglich informativen Charakter, sind keineswegs vollständig und nicht
|
||||
Teil unserer Lizenzen.
|
||||
|
||||
Überlegungen für Lizenzgeber: Unsere Public Licenses sind zur
|
||||
Verwendung durch diejenigen gedacht, die rechtlich befugt sind,
|
||||
der Allgemeinheit solche Nutzungen von Material zu erlauben, die
|
||||
sonst durch das Urheberrecht oder bestimmte andere Rechte
|
||||
untersagt wären. Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber
|
||||
sollten die Bedingungen der Lizenz, die sie auswählen, lesen und
|
||||
verstehen, bevor sie die Lizenz verwenden. Lizenzgeber sollten
|
||||
zudem alle erforderlichen Rechte einholen, die für die Verwendung
|
||||
unserer Lizenzen notwendig sind, damit die Allgemeinheit das
|
||||
lizenzierte Material wie erwartet nutzen kann. Lizenzgeber sollten
|
||||
jegliches Material, für welches die Lizenz nicht gilt, klar
|
||||
kenntlich machen. Das gilt auch für anderes CC-lizenziertes
|
||||
Material und für Material, das gemäß einer urheberrechtlichen
|
||||
Beschränkung oder Ausnahme genutzt wird. Weitere Überlegungen für
|
||||
Lizenzgeber finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
|
||||
wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensors
|
||||
|
||||
Überlegungen für die Allgemeinheit: Durch die Verwendung einer
|
||||
unserer Public Licenses gibt ein Lizenzgeber der Allgemeinheit die
|
||||
Erlaubnis, das lizenzierte Material unter bestimmten Bedingungen
|
||||
zu nutzen. Falls die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendwelchen
|
||||
Gründen gar nicht erforderlich ist – beispielsweise wegen einer
|
||||
urheberrechtlichen Ausnahme oder Beschränkung – dann wird die
|
||||
entsprechende Nutzung auch nicht durch die Lizenz geregelt. Die
|
||||
Erlaubnisse in unseren Lizenzen beziehen sich nur auf das
|
||||
Urheberrecht und bestimmte andere Rechte, hinsichtlich derer der
|
||||
Lizenzgeber Erlaubnisse geben kann. Die Nutzung des lizenzierten
|
||||
Materials kann aber dennoch aus anderen Gründen untersagt sein,
|
||||
etwa weil Dritte Urheber- oder andere Rechte am Material haben.
|
||||
Ein Lizenzgeber kann auch besondere Wünsche haben, etwa indem er
|
||||
dazu auffordert, alle Veränderungen zu kennzeichnen oder zu
|
||||
beschreiben. Obwohl dies dann nicht verpflichtend im Sinne unserer
|
||||
Lizenzen ist, sollten Sie sich bemühen, derlei Wünschen nach
|
||||
Möglichkeit nachzukommen. Weitere Überlegungen für die
|
||||
Allgemeinheit finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
|
||||
wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensees
|
||||
|
||||
=======================================================================
|
||||
|
||||
Creative Commons Namensnennung-Share Alike 4.0 International Public
|
||||
License
|
||||
|
||||
Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert)
|
||||
erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Creative
|
||||
Commons Namensnennung – Share Alike 4.0 International Public License
|
||||
(“Public License”) einverstanden. Soweit die vorliegende Public License
|
||||
als Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt Ihnen der Lizenzgeber die in
|
||||
der Public License genannten lizenzierten Rechte im Gegenzug dafür,
|
||||
dass Sie die Lizenzbedingungen akzeptieren, und gewährt Ihnen die
|
||||
entsprechenden Rechte in Hinblick auf Vorteile, die der Lizenzgeber
|
||||
durch das Verfügbarmachen des lizenzierten Materials unter diesen
|
||||
Bedingungen hat.
|
||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 1 -– Definitionen.
|
||||
|
||||
a. Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch
|
||||
Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom
|
||||
lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in
|
||||
welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert,
|
||||
umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer
|
||||
Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher
|
||||
Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der
|
||||
vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material,
|
||||
wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder
|
||||
eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet
|
||||
wird.
|
||||
|
||||
b. Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr
|
||||
Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum
|
||||
abgewandelten Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der
|
||||
vorliegenden Public License erteilen.
|
||||
|
||||
c. BY-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine unter
|
||||
creativecommons.org/compatiblelicenses genannte Lizenz, die
|
||||
Creative Commons als der vorliegenden Public License im
|
||||
Wesentlichen gleichwertig anerkannt hat.
|
||||
|
||||
d. Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht
|
||||
und/oder ähnliche, dem Urheberrecht eng verwandte Rechte,
|
||||
einschließlich insbesondere des Rechts des ausübenden Künstlers,
|
||||
des Rechts zur Sendung, zur Tonaufnahme und des
|
||||
Sui-generis-Datenbankrechts, unabhängig davon, wie diese Rechte
|
||||
genannt oder kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden
|
||||
Public License werden die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) aufgeführten
|
||||
Rechte nicht als Urheberrecht und ähnliche Rechte angesehen.
|
||||
|
||||
e. Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen,
|
||||
die gemäß gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11
|
||||
des WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlicher
|
||||
internationaler Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht
|
||||
umgangen werden dürfen.
|
||||
|
||||
f. Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing
|
||||
und/oder jegliche andere Ausnahme oder Beschränkung des
|
||||
Urheberrechts oder ähnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des
|
||||
lizenzierten Materials Anwendung findet.
|
||||
|
||||
g. Lizenzelemente bezeichnet die Lizenzeigenschaften, die in der
|
||||
Bezeichnung einer Creative Commons Public License aufgeführt
|
||||
werden. Die Lizenzelemente der vorliegenden Public License sind
|
||||
Namensnennung und Share Alike.
|
||||
|
||||
h. Lizenziertes Material bezeichnet das Werk der Literatur oder
|
||||
Kunst, die Datenbank oder das sonstige Material, welches der
|
||||
Lizenzgeber unter die vorliegende Public License gestellt hat.
|
||||
|
||||
i. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen unter den Bedingungen der
|
||||
vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche auf solche
|
||||
Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre
|
||||
Nutzung des lizenzierten Materials betreffen und die der
|
||||
Lizenzgeber zu lizenzieren berechtigt ist.
|
||||
|
||||
j. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n)
|
||||
Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte
|
||||
gewährt (oder gewähren).
|
||||
|
||||
k. Weitergabe meint, Material der Öffentlichkeit bereitzustellen
|
||||
durch beliebige Mittel oder Verfahren, die gemäß der lizenzierten
|
||||
Rechte Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfältigung,
|
||||
öffentliche Vorführung, öffentliche Darbietung, Vertrieb,
|
||||
Verbreitung, Wiedergabe oder Übernahme und öffentliche
|
||||
Zugänglichmachung bzw. Verfügbarmachung in solcher Weise, dass
|
||||
Mitglieder der Öffentlichkeit auf das Material von Orten und zu
|
||||
Zeiten ihrer Wahl zugreifen können.
|
||||
|
||||
l. Sui-generis Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine
|
||||
Urheberrechte sind, sondern gegründet sind auf die Richtlinie
|
||||
96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März
|
||||
1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils
|
||||
gültigen Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im
|
||||
Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt.
|
||||
|
||||
m. Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die von
|
||||
lizenzierten Rechten unter der vorliegenden Public License
|
||||
Gebrauch macht. Ihr bzw. Ihre hat die entsprechende Bedeutung.
|
||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 2 –- Umfang.
|
||||
|
||||
a. Lizenzgewährung.
|
||||
|
||||
1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt
|
||||
der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht
|
||||
unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche
|
||||
Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten
|
||||
Material, um:
|
||||
|
||||
a. das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu
|
||||
vervielfältigen und weiterzugeben; und
|
||||
|
||||
b. abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen
|
||||
und weiterzugeben.
|
||||
|
||||
2. Ausnahmen und Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo
|
||||
immer gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre
|
||||
Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License
|
||||
nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht
|
||||
einhalten müssen.
|
||||
|
||||
3. Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird
|
||||
in Abschnitt 6(a) geregelt.
|
||||
|
||||
4. Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen.
|
||||
Der Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in
|
||||
allen bekannten und zukünftig entstehenden Medien und
|
||||
Formaten auszuüben und die dafür notwendigen technischen
|
||||
Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf
|
||||
jegliche und/oder versichert die Nichtausübung jeglicher
|
||||
Rechte und Befugnisse, Ihnen zu verbieten, technische
|
||||
Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die
|
||||
lizenzierten Rechte ausüben zu können, einschließlich
|
||||
solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer
|
||||
Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden
|
||||
Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit
|
||||
lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem
|
||||
Abschnitt 2(a)(4) zulässig sind.
|
||||
|
||||
5. Nachfolgende Empfänger
|
||||
|
||||
a. Angebot des Lizenzgebers – Lizenziertes Material. Jeder
|
||||
Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch
|
||||
ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte
|
||||
unter den Bedingungen der vorliegenden Public License
|
||||
auzuüben.
|
||||
|
||||
b. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers – Abgewandeltes
|
||||
Material. Jeder, der abgewandeltes Material von Ihnen
|
||||
erhält, erhält automatisch vom Lizenzgeber ein Angebot,
|
||||
die lizenzierten Rechte am abgewandelten Material unter
|
||||
den Bedingungen der durch Sie vergebenen
|
||||
Abwandlungslizenz auszuüben.
|
||||
|
||||
c. Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie
|
||||
dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
|
||||
fordern oder das lizenzierte Material mit solchen
|
||||
belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen
|
||||
anwenden, sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten
|
||||
eingeschränkt wird.
|
||||
|
||||
6. Inhaltliche Indifferenz. Die vorliegende Public License
|
||||
begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck
|
||||
zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten
|
||||
Materials mit dem Lizenzgeber oder den
|
||||
Zuschreibungsempfängern gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) in
|
||||
Verbindung stehen oder durch ihn gefördert, gutgeheißen oder
|
||||
offiziell anerkannt werden.
|
||||
|
||||
b. Sonstige Rechte.
|
||||
|
||||
1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor
|
||||
Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Public
|
||||
License ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht auf
|
||||
Privatheit, auf Datenschutz und/oder ähnliche
|
||||
Persönlichkeitsrechte; gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber
|
||||
auf derlei Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies für
|
||||
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und
|
||||
möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus.
|
||||
|
||||
2. Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die vorliegende
|
||||
Public License nicht lizenziert.
|
||||
|
||||
3. Soweit wie möglich verzichtet der Lizenzgeber auf Vergütung
|
||||
durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte, sowohl
|
||||
direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter
|
||||
welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder
|
||||
Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen. In allen
|
||||
übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich jedes
|
||||
Recht vor, Vergütungen zu fordern.
|
||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 3 -– Lizenzbedingungen.
|
||||
|
||||
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden
|
||||
Bedingungen
|
||||
|
||||
a. Namensnennung.
|
||||
|
||||
1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in
|
||||
veränderter Form), müssen Sie:
|
||||
|
||||
a. die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom
|
||||
Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:
|
||||
|
||||
i. die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des
|
||||
lizenzierten Materials und anderer, die für eine
|
||||
Namensnennung vorgesehen sind (auch durchPseudonym,
|
||||
falls angegeben), in jeder durch den Lizenzgeber
|
||||
verlangten Form, die angemessen ist;
|
||||
|
||||
ii. einen Copyright-Vermerk;
|
||||
|
||||
iii. einen Hinweis auf die vorliegende Public License;
|
||||
|
||||
iv. einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;
|
||||
|
||||
v. soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder
|
||||
Hyperlink zum lizenzierten Material;
|
||||
|
||||
b. angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert
|
||||
haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten;
|
||||
und
|
||||
|
||||
c. angeben, dass das lizenzierte Material unter der
|
||||
vorliegenden Public License steht, und deren Text oder
|
||||
URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.
|
||||
|
||||
2. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder
|
||||
angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und
|
||||
Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material
|
||||
weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die
|
||||
Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine
|
||||
Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen
|
||||
enthält.
|
||||
|
||||
3. Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß
|
||||
Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen,
|
||||
soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.
|
||||
|
||||
b. Share Alike.
|
||||
|
||||
Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a) gelten die
|
||||
folgenden Bedingungen, falls Sie abgewandeltes Material
|
||||
weitergeben, welches Sie selbst erstellt haben.
|
||||
|
||||
1. Die Abwandlungslizenz, die Sie vergeben, muss eine
|
||||
Creative-Commons-Lizenz der vorliegenden oder einer späteren
|
||||
Version mit den gleichen Lizenzelementen oder eine
|
||||
BY-SA-kompatible Lizenz sein.
|
||||
|
||||
2. Sie müssen den Text oder einen URI oder Hyperlink auf die von
|
||||
Ihnen gewählte Abwandlungslizenz beifügen. Diese Bedingung
|
||||
dürfen Sie in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach
|
||||
Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie abgewandeltes
|
||||
Material weitergeben.
|
||||
|
||||
3. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
|
||||
anbieten oder das abgewandelte Material mit solchen belegen
|
||||
oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden, sofern
|
||||
dadurch die Ausübung der Rechte am abgewandelten Material
|
||||
eingeschränkt wird, die Sie unter der Abwandlungslizenz
|
||||
gewähren.
|
||||
|
||||
|
||||
Abschnitt 4 –- Sui-generis-Datenbankrechte.
|
||||
|
||||
Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten,
|
||||
die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:
|
||||
|
||||
a. es sei klargestellt, dass Abschnitt 2(a)(1) Ihnen das Recht
|
||||
gewährt, die gesamten Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile
|
||||
davon zu entnehmen, weiterzuverwenden, zu vervielfältigen und
|
||||
weiterzugeben;
|
||||
|
||||
b. sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon
|
||||
in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie
|
||||
Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann gilt die Datenbank, an der
|
||||
Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen
|
||||
Inhalte) als abgewandeltes Material, insbesondere in Bezug auf
|
||||
Abschnitt 3(b); und
|
||||
|
||||
c. Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a) einhalten, wenn Sie
|
||||
alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben.
|
||||
|
||||
Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre
|
||||
Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und
|
||||
nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder
|
||||
ähnliche Rechte enthalten.
|
||||
|
||||
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Abschnitt 5 –- GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
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a. SOFERN DER LIZENZGEBER NICHT SEPARAT ANDERES ERKLÄRT UND SO WEIT
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WIE MÖGLICH, BIETET DER LIZENZGEBER DAS LIZENZIERTE MATERIAL SO
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WIE ES IST UND VERFÜGBAR IST AN UND SAGT IN BEZUG AUF DAS
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LIZENZIERTE MATERIAL KEINE BESTIMMTEN EIGENSCHAFTEN ZU, WEDER
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AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT ODER ANDERWEITIG, UND SCHLIESST
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JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS, EINSCHLIESSLICH DER GESETZLICHEN.
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DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON RECHTSMÄNGELN,
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VERKEHRSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WAHRUNG DER
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RECHTE DRITTER, FREISEIN VON (AUCH VERDECKTEN) SACHMÄNGELN,
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RICHTIGKEIT UND DAS VORLIEGEN ODER NICHTVORLIEGEN VON IRRTÜMERN,
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GLEICHVIEL OB SIE BEKANNT, UNBEKANNT ODER ERKENNBAR SIND. DORT, WO
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GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE GANZ ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND,
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GILT DER VORLIEGENDE AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
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b. SOWEIT WIE MÖGLICH, HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER NACH
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KEINEM RECHTLICHEN KONSTRUKT (EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE
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FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN,
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SPEZIELLEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, FOLGE-, STRAF- EXEMPLARISCHEN
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ODER ANDEREN VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE SICH
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AUS DER VORLIEGENDEN PUBLIC LICENSE ODER DER NUTZUNG DES
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LIZENZIERTEN MATERIALS ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF
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DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER
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SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DORT, WO HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GANZ
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ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND, GILT DIE VORLIEGENDE BESCHRÄNKUNG
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MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
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c. Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben
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sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem
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absoluten Haftungs- und Gewährleistungsausschluss nahe kommen.
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Abschnitt 6 -– Laufzeit und Beendigung.
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a. Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist
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des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert
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werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License
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automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht
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einhalten.
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b. Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß
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Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:
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1. automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung
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abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer
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Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
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2. durch ausdrückliche Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
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Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des
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Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden Public
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License zu verlangen, nicht einschränkt.
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c. Es sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material
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auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des
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lizenzierten Materials jederzeit einstellen darf; gleichwohl
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erlischt dadurch die vorliegende Public License nicht.
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d. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Erlöschen der
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vorliegenden Public License fort.
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Abschnitt 7 -– Sonstige Bedingungen.
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a. Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder
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abweichende Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich
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vereinbart wurden.
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b. Jedwede das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht
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genannten Umstände, Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und
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unabhängig von den Bedingungen der vorliegenden Public License.
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Abschnitt 8 -– Auslegung.
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a. Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder
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besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche
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Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt,
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einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis
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aus dieser Public License zulässig sind.
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b. Soweit wie möglich soll, falls eine Klausel der vorliegenden
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Public License als nicht durchsetzbar anzusehen ist, diese Klausel
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automatisch im geringst erforderlichen Maße angepasst werden, um
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sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht anpassbar ist,
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soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden,
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ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen
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tangiert wird.
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c. Auf keine Bedingung der vorliegenden Public License wird
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verzichtet und kein Verstoß dagegen soll als hingenommen gelten,
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außer der Lizenzgeber hat sich damit ausdrücklich einverstanden
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erklärt.
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d. Nichts in der vorliegenden Public License soll zu einer
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Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten
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führen, die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund
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rechtlicher Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder
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Rechtsposition zustehen, oder dahingehend interpretiert werden.
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Creative Commons ist keine Vertragspartei seiner Public Licenses.
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Dennoch kann Creative Commons sich dazu entscheiden, eine seiner Public
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Licenses für selbst publiziertes Material zu verwenden, und ist in
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diesen Fällen als „Lizenzgeber” zu betrachten. Der Text der Creative
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Commons Public Licenses selbst wird mittels der CC0 Verzichtserklärung
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der Gemeinfreiheit überantwortet. Abgesehen vom begrenzten Zweck,
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darauf hinzuweisen, dass Material unter einer Creative Commons Public
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License freigegeben ist, und falls es nicht anderweitig erlaubt wird
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durch die Creative-Commons-Policies, die unter
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creativecommons.org/policies veröffentlicht sind, erlaubt Creative
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Commons es nicht, dass die Marke “Creative Commons” oder eine andere
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Marke oder ein anderes Logo von Creative Commons ohne vorherige
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schriftliche Zustimmung genutzt werden, insbesondere in Verbindung mit
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nicht autorisierten Veränderungen seiner Public Licenses oder sonstigen
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Regelungen, Übereinkünften oder Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung
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lizenzierten Materials. Es sei klargestellt, dass dieser Absatz nicht
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Teil der Public Licenses ist.
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Creative Commons kann kontaktiert werden unter creativecommons.org.
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@ -0,0 +1,80 @@
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# Creative Commons Licenses für GitHub-Projekte
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[![Main](https://img.shields.io/badge/main%20language-EN-blue)](/README.md)
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In diesem Repo lernen Sie einfache Möglichkeiten kennen, um Creative Commons-Lizenzen auf
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Github-Repositories per Markdown-Sprache anzuwenden.
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> **WARNUNG:**
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> Du solltest Creative Commons-Lizenzen nicht für Software benutzen.
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> Benutze Freie Software-Lizenzen für eine solche Art von Repositories, z.B. GPL, BSD, etc.
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> Creative Commons-Lizenzen sind nur für geistige Werke vorgesehen.
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Der einfachste Weg um die richtige CC-Lizenz für Ihr Projekt zu finden ist die [Creative Commons-Website](https://creativecommons.org/choose/).
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Hier präsentieren wir zwei Typen von CC-Lizenzen:
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* [Creative Commons Namensnennung 4.0 International](#cc-namensnennung-40-international) (Creative Commons Attribution 4.0 International)
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* [Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International](#cc-namensnennung---weitergabe-unter-gleichen-bedingungen-40-international) (Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International)
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Weitere Information über Lizenzen und in Klartext formatierte Lizenz-Texte können hier gefunden werden: https://choosealicense.com/
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Wenn Sie eine vektorisierte Version von Creative Commons-Bildern und anderem zugehörigen Kram herunterladen wollen, besuchen Sie bitte https://creativecommons.org/about/downloads/.
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## CC Namensnennung 4.0 International
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Um eine CC BY-Lizenz zu Ihrem Projekt hinzuzufügen, fügen Sie einfach das Folgende zu Ihrer `README.md` hinzu. Sie sollten auch die entsprechende [Lizenztextdatei](LICENSE-CC-BY) kopieren und sie zu `LICENSE` umbenennen.
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```markdown
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Shield: [![CC BY 4.0][cc-by-shield]][cc-by]
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Diese Arbeit unterliegt den Bestimmungen einer [Creative Commons Namensnennung 4.0 International-Lizenz][cc-by].
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[![CC BY 4.0][cc-by-image]][cc-by]
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[cc-by]: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
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[cc-by-image]: https://licensebuttons.net/l/by/4.0/88x31.png
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[cc-by-shield]: https://img.shields.io/badge/License-CC%20BY%204.0-lightgrey.svg
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```
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Shield: [![CC BY 4.0][cc-by-shield]][cc-by]
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Diese Arbeit unterliegt den Bestimmungen einer [Creative Commons Namensnennung 4.0 International-Lizenz][cc-by].
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[![CC BY 4.0][cc-by-image]][cc-by]
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[cc-by]: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
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[cc-by-image]: https://licensebuttons.net/l/by/4.0/88x31.png
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[cc-by-shield]: https://img.shields.io/badge/License-CC%20BY%204.0-lightgrey.svg
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## CC Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International
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Um eine CC BY-SA-Lizenz zu Ihrem Projekt hinzuzufügen, fügen Sie einfach das Folgende zu Ihrer `README.md` hinzu. Sie sollten auch die entsprechende [Lizenztextdatei](LICENSE-CC-BY-SA) kopieren und sie zu `LICENSE` umbenennen.
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```markdown
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Shield: [![CC BY-SA 4.0][cc-by-sa-shield]][cc-by-sa]
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Diese Arbeit unterliegt den Bestimmungen einer [Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International-Lizenz][cc-by].
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[![CC BY-SA 4.0][cc-by-sa-image]][cc-by-sa]
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[cc-by-sa]: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
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[cc-by-sa-image]: https://licensebuttons.net/l/by-sa/4.0/88x31.png
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[cc-by-sa-shield]: https://img.shields.io/badge/License-CC%20BY--SA%204.0-lightgrey.svg
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```
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Shield: [![CC BY-SA 4.0][cc-by-sa-shield]][cc-by-sa]
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Diese Arbeit unterliegt den Bestimmungen einer [Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International-Lizenz][cc-by-sa].
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[![CC BY-SA 4.0][cc-by-sa-image]][cc-by-sa]
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[cc-by-sa]: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
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[cc-by-sa-image]: https://licensebuttons.net/l/by-sa/4.0/88x31.png
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[cc-by-sa-shield]: https://img.shields.io/badge/License-CC%20BY--SA%204.0-lightgrey.svg
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