440 lines
22 KiB
Plaintext
440 lines
22 KiB
Plaintext
|
Namensnennung 4.0 International
|
|||
|
|
|||
|
=======================================================================
|
|||
|
|
|||
|
Die Creative Commons Corporation (“Creative Commons”) ist keine
|
|||
|
Rechtsanwaltskanzlei und bietet weder Rechtsdienstleistungen noch
|
|||
|
Rechtsberatung. Die Verbreitung von Creative Commons Public Licenses
|
|||
|
führt zu keinem Mandatsverhältnis und keiner sonstigen Rechtsbeziehung.
|
|||
|
Creative Commons macht seine Lizenzen und die dazugehörigen
|
|||
|
Informationen so zugänglich, wie sie sind. Creative Commons übernimmt
|
|||
|
keinerlei Gewährleistung hinsichtlich seiner Lizenzen, jedweder unter
|
|||
|
deren Bedingungen lizenzierter Materialien oder darauf bezogener
|
|||
|
Informationen. Creative Commons schließt jegliche Haftung für Schäden,
|
|||
|
die aus ihrer Verwendung resultieren, so weit wie möglich aus.
|
|||
|
|
|||
|
Verwendung der Creative Commons Public Licenses
|
|||
|
|
|||
|
Creative Commons Public Licenses sind standardisierte
|
|||
|
Zusammenstellungen rechtlicher Bedingungen, die Urheber und andere
|
|||
|
Rechteinhaber verwenden können, um ihre selbst geschaffenen Werke und
|
|||
|
andere Materialien, die urheberrechtlich oder durch bestimmte andere
|
|||
|
Rechte geschützt sind, die unten in der Public License genauer benannt
|
|||
|
werden, zur Nutzung freizugeben. Die folgenden Überlegungen haben
|
|||
|
lediglich informativen Charakter, sind keineswegs vollständig und nicht
|
|||
|
Teil unserer Lizenzen.
|
|||
|
|
|||
|
Überlegungen für Lizenzgeber: Unsere Public Licenses sind zur
|
|||
|
Verwendung durch diejenigen gedacht, die rechtlich befugt sind,
|
|||
|
der Allgemeinheit solche Nutzungen von Material zu erlauben, die
|
|||
|
sonst durch das Urheberrecht oder bestimmte andere Rechte
|
|||
|
untersagt wären. Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber
|
|||
|
sollten die Bedingungen der Lizenz, die sie auswählen, lesen und
|
|||
|
verstehen, bevor sie die Lizenz verwenden. Lizenzgeber sollten
|
|||
|
zudem alle erforderlichen Rechte einholen, die für die Verwendung
|
|||
|
unserer Lizenzen notwendig sind, damit die Allgemeinheit das
|
|||
|
lizenzierte Material wie erwartet nutzen kann. Lizenzgeber sollten
|
|||
|
jegliches Material, für welches die Lizenz nicht gilt, klar
|
|||
|
kenntlich machen. Das gilt auch für anderes CC-lizenziertes
|
|||
|
Material und für Material, das gemäß einer urheberrechtlichen
|
|||
|
Beschränkung oder Ausnahme genutzt wird. Weitere Überlegungen für
|
|||
|
Lizenzgeber finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
|
|||
|
wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensors
|
|||
|
|
|||
|
Überlegungen für die Allgemeinheit: Durch die Verwendung einer
|
|||
|
unserer Public Licenses gibt ein Lizenzgeber der Allgemeinheit die
|
|||
|
Erlaubnis, das lizenzierte Material unter bestimmten Bedingungen
|
|||
|
zu nutzen. Falls die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendwelchen
|
|||
|
Gründen gar nicht erforderlich ist – beispielsweise wegen einer
|
|||
|
urheberrechtlichen Ausnahme oder Beschränkung – dann wird die
|
|||
|
entsprechende Nutzung auch nicht durch die Lizenz geregelt. Die
|
|||
|
Erlaubnisse in unseren Lizenzen beziehen sich nur auf das
|
|||
|
Urheberrecht und bestimmte andere Rechte, hinsichtlich derer der
|
|||
|
Lizenzgeber Erlaubnisse geben kann. Die Nutzung des lizenzierten
|
|||
|
Materials kann aber dennoch aus anderen Gründen untersagt sein,
|
|||
|
etwa weil Dritte Urheber- oder andere Rechte am Material haben.
|
|||
|
Ein Lizenzgeber kann auch besondere Wünsche haben, etwa indem er
|
|||
|
dazu auffordert, alle Veränderungen zu kennzeichnen oder zu
|
|||
|
beschreiben. Obwohl dies dann nicht verpflichtend im Sinne unserer
|
|||
|
Lizenzen ist, sollten Sie sich bemühen, derlei Wünschen nach
|
|||
|
Möglichkeit nachzukommen. Weitere Überlegungen für die
|
|||
|
Allgemeinheit finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
|
|||
|
wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensees
|
|||
|
|
|||
|
=======================================================================
|
|||
|
|
|||
|
Creative Commons Namensnennung 4.0 International Public License
|
|||
|
|
|||
|
Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert)
|
|||
|
erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Creative
|
|||
|
Commons Namensnennung 4.0 International Public License (“Public
|
|||
|
License”) einverstanden. Soweit die vorliegende Public License als
|
|||
|
Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt Ihnen der Lizenzgeber die in der
|
|||
|
Public License genannten lizenzierten Rechte im Gegenzug dafür, dass
|
|||
|
Sie die Lizenzbedingungen akzeptieren, und gewährt Ihnen die
|
|||
|
entsprechenden Rechte in Hinblick auf Vorteile, die der Lizenzgeber
|
|||
|
durch das Verfügbarmachen des lizenzierten Materials unter diesen
|
|||
|
Bedingungen hat.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Abschnitt 1 -– Definitionen.
|
|||
|
|
|||
|
a. Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch
|
|||
|
Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom
|
|||
|
lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in
|
|||
|
welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert,
|
|||
|
umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer
|
|||
|
Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher
|
|||
|
Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der
|
|||
|
vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material,
|
|||
|
wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder
|
|||
|
eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet
|
|||
|
wird.
|
|||
|
|
|||
|
b. Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr
|
|||
|
Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum
|
|||
|
abgewandelten Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der
|
|||
|
vorliegenden Public License erteilen.
|
|||
|
|
|||
|
c. Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht
|
|||
|
und/oder ähnliche, dem Urheberrecht eng verwandte Rechte,
|
|||
|
einschließlich insbesondere des Rechts des ausübenden Künstlers,
|
|||
|
des Rechts zur Sendung, zur Tonaufnahme und des
|
|||
|
Sui-generis-Datenbankrechts, unabhängig davon, wie diese Rechte
|
|||
|
genannt oder kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden
|
|||
|
Public License werden die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) aufgeführten
|
|||
|
Rechte nicht als Urheberrecht und ähnliche Rechte angesehen.
|
|||
|
|
|||
|
d. Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen,
|
|||
|
die gemäß gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11
|
|||
|
des WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlicher
|
|||
|
internationaler Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht
|
|||
|
umgangen werden dürfen.
|
|||
|
|
|||
|
e. Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing
|
|||
|
und/oder jegliche andere Ausnahme oder Beschränkung des
|
|||
|
Urheberrechts oder ähnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des
|
|||
|
lizenzierten Materials Anwendung findet.
|
|||
|
|
|||
|
f. Lizenziertes Material bezeichnet das Werk der Literatur oder
|
|||
|
Kunst, die Datenbank oder das sonstige Material, welches der
|
|||
|
Lizenzgeber unter die vorliegende Public License gestellt hat.
|
|||
|
|
|||
|
g. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen unter den Bedingungen der
|
|||
|
vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche auf solche
|
|||
|
Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre
|
|||
|
Nutzung des lizenzierten Materials betreffen und die der
|
|||
|
Lizenzgeber zu lizenzieren berechtigt ist.
|
|||
|
|
|||
|
h. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n)
|
|||
|
Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte
|
|||
|
gewährt (oder gewähren).
|
|||
|
|
|||
|
i. Weitergabe meint, Material der Öffentlichkeit bereitzustellen
|
|||
|
durch beliebige Mittel oder Verfahren, die gemäß der lizenzierten
|
|||
|
Rechte Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfältigung,
|
|||
|
öffentliche Vorführung, öffentliche Darbietung, Vertrieb,
|
|||
|
Verbreitung, Wiedergabe oder Übernahme und öffentliche
|
|||
|
Zugänglichmachung bzw. Verfügbarmachung in solcher Weise, dass
|
|||
|
Mitglieder der Öffentlichkeit auf das Material von Orten und zu
|
|||
|
Zeiten ihrer Wahl zugreifen können.
|
|||
|
|
|||
|
j. Sui-generis Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine
|
|||
|
Urheberrechte sind, sondern gegründet sind auf die Richtlinie
|
|||
|
96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März
|
|||
|
1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils
|
|||
|
gültigen Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im
|
|||
|
Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt.
|
|||
|
|
|||
|
k. Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die von
|
|||
|
lizenzierten Rechten unter der vorliegenden Public License
|
|||
|
Gebrauch macht. Ihr bzw. Ihre hat die entsprechende Bedeutung.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Abschnitt 2 -– Umfang.
|
|||
|
|
|||
|
a. Lizenzgewährung.
|
|||
|
|
|||
|
1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt
|
|||
|
der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht
|
|||
|
unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche
|
|||
|
Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten
|
|||
|
Material, um:
|
|||
|
|
|||
|
a. das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu
|
|||
|
vervielfältigen und weiterzugeben; und
|
|||
|
|
|||
|
b. abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen
|
|||
|
und weiterzugeben.
|
|||
|
|
|||
|
2. Ausnahmen und Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo
|
|||
|
immer gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre
|
|||
|
Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License
|
|||
|
nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht
|
|||
|
einhalten müssen.
|
|||
|
|
|||
|
3. Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird
|
|||
|
in Abschnitt 6(a) geregelt.
|
|||
|
|
|||
|
4. Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen.
|
|||
|
Der Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in
|
|||
|
allen bekannten und zukünftig entstehenden Medien und
|
|||
|
Formaten auszuüben und die dafür notwendigen technischen
|
|||
|
Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf
|
|||
|
jegliche und/oder versichert die Nichtausübung jeglicher
|
|||
|
Rechte und Befugnisse, Ihnen zu verbieten, technische
|
|||
|
Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die
|
|||
|
lizenzierten Rechte ausüben zu können, einschließlich
|
|||
|
solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer
|
|||
|
Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden
|
|||
|
Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit
|
|||
|
lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem
|
|||
|
Abschnitt 2(a)(4) zulässig sind.
|
|||
|
|
|||
|
5. Nachfolgende Empfänger.
|
|||
|
|
|||
|
a. Angebot des Lizenzgebers -- Lizenziertes Material.
|
|||
|
Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält
|
|||
|
automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die
|
|||
|
lizenzierten Rechte unter den Bedingungen der
|
|||
|
vorliegenden Public License auzuüben.
|
|||
|
|
|||
|
b. Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie
|
|||
|
dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
|
|||
|
fordern oder das lizenzierte Material mit solchen
|
|||
|
belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen
|
|||
|
anwenden, sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten
|
|||
|
Rechte durch Empfänger des lizenzierten Materials
|
|||
|
eingeschränkt wird.
|
|||
|
|
|||
|
6. Inhaltliche Indifferenz. Die vorliegende Public License
|
|||
|
begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck
|
|||
|
zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten
|
|||
|
Materials mit dem Lizenzgeber oder den
|
|||
|
Zuschreibungsempfängern gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) in
|
|||
|
Verbindung stehen oder durch ihn gefördert, gutgeheißen oder
|
|||
|
offiziell anerkannt werden.
|
|||
|
|
|||
|
b. Sonstige Rechte.
|
|||
|
|
|||
|
1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor
|
|||
|
Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Public
|
|||
|
License ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht auf
|
|||
|
Privatheit, auf Datenschutz und/oder ähnliche
|
|||
|
Persönlichkeitsrechte; gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber
|
|||
|
auf derlei Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies für
|
|||
|
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und
|
|||
|
möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus.
|
|||
|
|
|||
|
2. Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die vorliegende
|
|||
|
Public License nicht lizenziert.
|
|||
|
|
|||
|
3. Soweit wie möglich verzichtet der Lizenzgeber auf Vergütung
|
|||
|
durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte, sowohl
|
|||
|
direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter
|
|||
|
welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder
|
|||
|
Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen. In allen
|
|||
|
übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich jedes
|
|||
|
Recht vor, Vergütungen zu fordern.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Abschnitt 3 -- Lizenzbedingungen.
|
|||
|
|
|||
|
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden
|
|||
|
Bedingungen.
|
|||
|
|
|||
|
a. Namensnennung.
|
|||
|
|
|||
|
1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in
|
|||
|
veränderter Form), müssen Sie:
|
|||
|
|
|||
|
a. die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom
|
|||
|
Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:
|
|||
|
|
|||
|
i. die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des
|
|||
|
lizenzierten Materials und anderer, die für eine
|
|||
|
Namensnennung vorgesehen sind (auch durch
|
|||
|
Pseudonym, falls angegeben), in jeder durch den
|
|||
|
Lizenzgeber verlangten Form, die angemessen ist;
|
|||
|
|
|||
|
ii. einen Copyright-Vermerk;
|
|||
|
|
|||
|
iii. einen Hinweis auf die vorliegende Public License;
|
|||
|
|
|||
|
iv. einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;
|
|||
|
|
|||
|
v. soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder
|
|||
|
Hyperlink zum lizenzierten Material;
|
|||
|
|
|||
|
b. angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert
|
|||
|
haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten;
|
|||
|
und
|
|||
|
|
|||
|
c. angeben, dass das lizenzierte Material unter der
|
|||
|
vorliegenden Public License steht, und deren Text oder
|
|||
|
URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.
|
|||
|
|
|||
|
2. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder
|
|||
|
angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und
|
|||
|
Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material
|
|||
|
weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die
|
|||
|
Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine
|
|||
|
Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen
|
|||
|
enthält.
|
|||
|
|
|||
|
3. Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß
|
|||
|
Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen,
|
|||
|
soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.
|
|||
|
|
|||
|
4. Falls Sie selbst erstelltes abgewandeltes Material
|
|||
|
weitergeben, darf die von Ihnen gewählte Abwandlungslizenz
|
|||
|
nicht dazu führen, dass Empfänger des abgewandelten Materials
|
|||
|
die vorliegende Public License nicht einhalten können.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Abschnitt 4 -– Sui-generis-Datenbankrechte.
|
|||
|
|
|||
|
Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten,
|
|||
|
die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:
|
|||
|
|
|||
|
a. es sei klargestellt, dass Abschnitt 2(a)(1) Ihnen das Recht
|
|||
|
gewährt, die gesamten Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile
|
|||
|
davon zu entnehmen, weiterzuverwenden, zu vervielfältigen und
|
|||
|
weiterzugeben;
|
|||
|
|
|||
|
b. sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon
|
|||
|
in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie
|
|||
|
Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann gilt die Datenbank, an der
|
|||
|
Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen
|
|||
|
Inhalte) als abgewandeltes Material; und
|
|||
|
|
|||
|
c. Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a) einhalten, wenn sie
|
|||
|
alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben.
|
|||
|
|
|||
|
Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre
|
|||
|
Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und
|
|||
|
nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder
|
|||
|
ähnliche Rechte enthalten.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Abschnitt 5 -– Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung.
|
|||
|
|
|||
|
a. SOFERN DER LIZENZGEBER NICHT SEPARAT ANDERES ERKLÄRT UND SO WEIT
|
|||
|
WIE MÖGLICH, BIETET DER LIZENZGEBER DAS LIZENZIERTE MATERIAL SO
|
|||
|
WIE ES IST UND VERFÜGBAR IST AN UND SAGT IN BEZUG AUF DAS
|
|||
|
LIZENZIERTE MATERIAL KEINE BESTIMMTEN EIGENSCHAFTEN ZU, WEDER
|
|||
|
AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT ODER ANDERWEITIG, UND SCHLIESST
|
|||
|
JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS, EINSCHLIESSLICH DER GESETZLICHEN.
|
|||
|
DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON RECHTSMÄNGELN,
|
|||
|
VERKEHRSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WAHRUNG DER
|
|||
|
RECHTE DRITTER, FREISEIN VON (AUCH VERDECKTEN) SACHMÄNGELN,
|
|||
|
RICHTIGKEIT UND DAS VORLIEGEN ODER NICHTVORLIEGEN VON IRRTÜMERN,
|
|||
|
GLEICHVIEL OB SIE BEKANNT, UNBEKANNT ODER ERKENNBAR SIND. DORT, WO
|
|||
|
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE GANZ ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND,
|
|||
|
GILT DER VORLIEGENDE AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
|
|||
|
|
|||
|
b. SOWEIT WIE MÖGLICH, HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER NACH
|
|||
|
KEINEM RECHTLICHEN KONSTRUKT (EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE
|
|||
|
FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN,
|
|||
|
SPEZIELLEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, FOLGE-, STRAF- EXEMPLARISCHEN
|
|||
|
ODER ANDEREN VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE SICH
|
|||
|
AUS DER VORLIEGENDEN PUBLIC LICENSE ODER DER NUTZUNG DES
|
|||
|
LIZENZIERTEN MATERIALS ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF
|
|||
|
DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER
|
|||
|
SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DORT, WO HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GANZ
|
|||
|
ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND, GILT DIE VORLIEGENDE BESCHRÄNKUNG
|
|||
|
MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
|
|||
|
|
|||
|
c. Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben
|
|||
|
sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem
|
|||
|
absoluten Haftungs- und Gewährleistungsausschluss nahe kommen.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Abschnitt 6 –- Laufzeit und Beendigung.
|
|||
|
|
|||
|
a. Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist
|
|||
|
des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert
|
|||
|
werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License
|
|||
|
automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht
|
|||
|
einhalten.
|
|||
|
b. Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß
|
|||
|
Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:
|
|||
|
|
|||
|
1. automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung
|
|||
|
abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer
|
|||
|
Kenntnis der Verletzung geschieht; oder durch ausdrückliche
|
|||
|
Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
|
|||
|
|
|||
|
Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des
|
|||
|
Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden
|
|||
|
Public License zu verlangen, nicht einschränkt.
|
|||
|
|
|||
|
c. Es sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material
|
|||
|
auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des
|
|||
|
lizenzierten Materials jederzeit einstellen darf; gleichwohl
|
|||
|
erlischt dadurch die vorliegende Public License nicht.
|
|||
|
|
|||
|
d. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Erlöschen der
|
|||
|
vorliegenden Public License fort.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Abschnitt 7 –- Sonstige Bedingungen.
|
|||
|
|
|||
|
a. Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder
|
|||
|
abweichende Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich
|
|||
|
vereinbart wurden.
|
|||
|
|
|||
|
b. Jedwede das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht
|
|||
|
genannten Umstände, Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und
|
|||
|
unabhängig von den Bedingungen der vorliegenden Public License.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Abschnitt 8 –- Auslegung.
|
|||
|
|
|||
|
a. Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder
|
|||
|
besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche
|
|||
|
Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt,
|
|||
|
einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis
|
|||
|
aus dieser Public License zulässig sind.
|
|||
|
|
|||
|
b. Soweit wie möglich soll, falls eine Klausel der vorliegenden
|
|||
|
Public License als nicht durchsetzbar anzusehen ist, diese Klausel
|
|||
|
automatisch im geringst erforderlichen Maße angepasst werden, um
|
|||
|
sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht anpassbar ist,
|
|||
|
soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden,
|
|||
|
ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen
|
|||
|
tangiert wird.
|
|||
|
|
|||
|
c. Auf keine Bedingung der vorliegenden Public License wird
|
|||
|
verzichtet und kein Verstoß dagegen soll als hingenommen gelten,
|
|||
|
außer der Lizenzgeber hat sich damit ausdrücklich einverstanden
|
|||
|
erklärt.
|
|||
|
|
|||
|
d. Nichts in der vorliegenden Public License soll zu einer
|
|||
|
Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten
|
|||
|
führen, die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund
|
|||
|
rechtlicher Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder
|
|||
|
Rechtsposition zustehen, oder dahingehend interpretiert werden.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
=======================================================================
|
|||
|
|
|||
|
Creative Commons ist keine Vertragspartei seiner Public Licenses.
|
|||
|
Dennoch kann Creative Commons sich dazu entscheiden, eine seiner Public
|
|||
|
Licenses für selbst publiziertes Material zu verwenden, und ist in
|
|||
|
diesen Fällen als „Lizenzgeber” zu betrachten. Der Text der Creative
|
|||
|
Commons Public Licenses selbst wird mittels der CC0 Verzichtserklärung
|
|||
|
der Gemeinfreiheit überantwortet. Abgesehen vom begrenzten Zweck,
|
|||
|
darauf hinzuweisen, dass Material unter einer Creative Commons Public
|
|||
|
License freigegeben ist, und falls es nicht anderweitig erlaubt wird
|
|||
|
durch die Creative-Commons-Policies, die unter
|
|||
|
creativecommons.org/policies veröffentlicht sind, erlaubt Creative
|
|||
|
Commons es nicht, dass die Marke “Creative Commons” oder eine andere
|
|||
|
Marke oder ein anderes Logo von Creative Commons ohne vorherige
|
|||
|
schriftliche Zustimmung genutzt werden,
|
|||
|
insbesondere in Verbindung mit nicht autorisierten Veränderungen seiner
|
|||
|
Public Licenses oder sonstigen Regelungen, Übereinkünften oder
|
|||
|
Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung lizenzierten Materials. Es sei
|
|||
|
klargestellt, dass dieser Absatz nicht Teil der Public Licenses ist.
|
|||
|
|
|||
|
Creative Commons kann kontaktiert werden unter creativecommons.org.
|