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Namensnennung 4.0 International
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Die Creative Commons Corporation (“Creative Commons”) ist keine
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Rechtsanwaltskanzlei und bietet weder Rechtsdienstleistungen noch
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Rechtsberatung. Die Verbreitung von Creative Commons Public Licenses
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führt zu keinem Mandatsverhältnis und keiner sonstigen Rechtsbeziehung.
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Creative Commons macht seine Lizenzen und die dazugehörigen
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Informationen so zugänglich, wie sie sind. Creative Commons übernimmt
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keinerlei Gewährleistung hinsichtlich seiner Lizenzen, jedweder unter
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deren Bedingungen lizenzierter Materialien oder darauf bezogener
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Informationen. Creative Commons schließt jegliche Haftung für Schäden,
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die aus ihrer Verwendung resultieren, so weit wie möglich aus.
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Verwendung der Creative Commons Public Licenses
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Creative Commons Public Licenses sind standardisierte
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Zusammenstellungen rechtlicher Bedingungen, die Urheber und andere
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Rechteinhaber verwenden können, um ihre selbst geschaffenen Werke und
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andere Materialien, die urheberrechtlich oder durch bestimmte andere
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Rechte geschützt sind, die unten in der Public License genauer benannt
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werden, zur Nutzung freizugeben. Die folgenden Überlegungen haben
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lediglich informativen Charakter, sind keineswegs vollständig und nicht
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Teil unserer Lizenzen.
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Überlegungen für Lizenzgeber: Unsere Public Licenses sind zur
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Verwendung durch diejenigen gedacht, die rechtlich befugt sind,
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der Allgemeinheit solche Nutzungen von Material zu erlauben, die
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sonst durch das Urheberrecht oder bestimmte andere Rechte
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untersagt wären. Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber
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sollten die Bedingungen der Lizenz, die sie auswählen, lesen und
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verstehen, bevor sie die Lizenz verwenden. Lizenzgeber sollten
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zudem alle erforderlichen Rechte einholen, die für die Verwendung
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unserer Lizenzen notwendig sind, damit die Allgemeinheit das
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lizenzierte Material wie erwartet nutzen kann. Lizenzgeber sollten
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jegliches Material, für welches die Lizenz nicht gilt, klar
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kenntlich machen. Das gilt auch für anderes CC-lizenziertes
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Material und für Material, das gemäß einer urheberrechtlichen
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Beschränkung oder Ausnahme genutzt wird. Weitere Überlegungen für
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Lizenzgeber finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
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wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensors
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Überlegungen für die Allgemeinheit: Durch die Verwendung einer
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unserer Public Licenses gibt ein Lizenzgeber der Allgemeinheit die
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Erlaubnis, das lizenzierte Material unter bestimmten Bedingungen
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zu nutzen. Falls die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendwelchen
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Gründen gar nicht erforderlich ist – beispielsweise wegen einer
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urheberrechtlichen Ausnahme oder Beschränkung – dann wird die
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entsprechende Nutzung auch nicht durch die Lizenz geregelt. Die
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Erlaubnisse in unseren Lizenzen beziehen sich nur auf das
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Urheberrecht und bestimmte andere Rechte, hinsichtlich derer der
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Lizenzgeber Erlaubnisse geben kann. Die Nutzung des lizenzierten
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Materials kann aber dennoch aus anderen Gründen untersagt sein,
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etwa weil Dritte Urheber- oder andere Rechte am Material haben.
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Ein Lizenzgeber kann auch besondere Wünsche haben, etwa indem er
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dazu auffordert, alle Veränderungen zu kennzeichnen oder zu
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beschreiben. Obwohl dies dann nicht verpflichtend im Sinne unserer
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Lizenzen ist, sollten Sie sich bemühen, derlei Wünschen nach
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Möglichkeit nachzukommen. Weitere Überlegungen für die
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Allgemeinheit finden Sie im Creative Commons Wiki (in Englisch):
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wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensees
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Creative Commons Namensnennung 4.0 International Public License
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Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert)
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erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Creative
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Commons Namensnennung 4.0 International Public License (“Public
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License”) einverstanden. Soweit die vorliegende Public License als
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Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt Ihnen der Lizenzgeber die in der
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Public License genannten lizenzierten Rechte im Gegenzug dafür, dass
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Sie die Lizenzbedingungen akzeptieren, und gewährt Ihnen die
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entsprechenden Rechte in Hinblick auf Vorteile, die der Lizenzgeber
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durch das Verfügbarmachen des lizenzierten Materials unter diesen
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Bedingungen hat.
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Abschnitt 1 -– Definitionen.
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a. Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch
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Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom
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lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in
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welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert,
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umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer
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Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher
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Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der
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vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material,
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wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder
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eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet
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wird.
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b. Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr
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Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum
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abgewandelten Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der
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vorliegenden Public License erteilen.
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c. Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht
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und/oder ähnliche, dem Urheberrecht eng verwandte Rechte,
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einschließlich insbesondere des Rechts des ausübenden Künstlers,
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des Rechts zur Sendung, zur Tonaufnahme und des
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Sui-generis-Datenbankrechts, unabhängig davon, wie diese Rechte
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genannt oder kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden
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Public License werden die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) aufgeführten
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Rechte nicht als Urheberrecht und ähnliche Rechte angesehen.
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d. Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet solche Maßnahmen,
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die gemäß gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11
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des WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlicher
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internationaler Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht
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umgangen werden dürfen.
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e. Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing
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und/oder jegliche andere Ausnahme oder Beschränkung des
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Urheberrechts oder ähnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des
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lizenzierten Materials Anwendung findet.
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f. Lizenziertes Material bezeichnet das Werk der Literatur oder
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Kunst, die Datenbank oder das sonstige Material, welches der
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Lizenzgeber unter die vorliegende Public License gestellt hat.
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g. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen unter den Bedingungen der
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vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche auf solche
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Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre
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Nutzung des lizenzierten Materials betreffen und die der
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Lizenzgeber zu lizenzieren berechtigt ist.
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h. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n)
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Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte
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gewährt (oder gewähren).
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i. Weitergabe meint, Material der Öffentlichkeit bereitzustellen
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durch beliebige Mittel oder Verfahren, die gemäß der lizenzierten
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Rechte Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfältigung,
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öffentliche Vorführung, öffentliche Darbietung, Vertrieb,
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Verbreitung, Wiedergabe oder Übernahme und öffentliche
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Zugänglichmachung bzw. Verfügbarmachung in solcher Weise, dass
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Mitglieder der Öffentlichkeit auf das Material von Orten und zu
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Zeiten ihrer Wahl zugreifen können.
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j. Sui-generis Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine
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Urheberrechte sind, sondern gegründet sind auf die Richtlinie
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96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März
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1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils
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gültigen Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im
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Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt.
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k. Sie bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die von
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lizenzierten Rechten unter der vorliegenden Public License
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Gebrauch macht. Ihr bzw. Ihre hat die entsprechende Bedeutung.
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Abschnitt 2 -– Umfang.
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a. Lizenzgewährung.
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1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt
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der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht
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unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche
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Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten
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Material, um:
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a. das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu
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vervielfältigen und weiterzugeben; und
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b. abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen
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und weiterzugeben.
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2. Ausnahmen und Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo
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immer gesetzliche Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre
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Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License
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nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht
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einhalten müssen.
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3. Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird
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in Abschnitt 6(a) geregelt.
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4. Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen.
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Der Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in
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allen bekannten und zukünftig entstehenden Medien und
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Formaten auszuüben und die dafür notwendigen technischen
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Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf
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jegliche und/oder versichert die Nichtausübung jeglicher
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Rechte und Befugnisse, Ihnen zu verbieten, technische
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Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die
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lizenzierten Rechte ausüben zu können, einschließlich
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solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer
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Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden
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Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit
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lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem
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Abschnitt 2(a)(4) zulässig sind.
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5. Nachfolgende Empfänger.
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a. Angebot des Lizenzgebers -- Lizenziertes Material.
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Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält
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automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die
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lizenzierten Rechte unter den Bedingungen der
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vorliegenden Public License auzuüben.
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b. Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie
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dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen
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fordern oder das lizenzierte Material mit solchen
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belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen
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anwenden, sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten
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Rechte durch Empfänger des lizenzierten Materials
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eingeschränkt wird.
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6. Inhaltliche Indifferenz. Die vorliegende Public License
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begründet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck
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zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten
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Materials mit dem Lizenzgeber oder den
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Zuschreibungsempfängern gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) in
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Verbindung stehen oder durch ihn gefördert, gutgeheißen oder
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offiziell anerkannt werden.
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b. Sonstige Rechte.
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1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor
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Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Public
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License ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht auf
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Privatheit, auf Datenschutz und/oder ähnliche
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Persönlichkeitsrechte; gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber
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auf derlei Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies für
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Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und
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möglich ist, jedoch nicht darüber hinaus.
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2. Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die vorliegende
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Public License nicht lizenziert.
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3. Soweit wie möglich verzichtet der Lizenzgeber auf Vergütung
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durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte, sowohl
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direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter
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welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder
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Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen. In allen
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übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich jedes
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Recht vor, Vergütungen zu fordern.
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Abschnitt 3 -- Lizenzbedingungen.
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Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden
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Bedingungen.
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a. Namensnennung.
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1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in
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veränderter Form), müssen Sie:
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a. die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom
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Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:
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i. die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des
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lizenzierten Materials und anderer, die für eine
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Namensnennung vorgesehen sind (auch durch
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Pseudonym, falls angegeben), in jeder durch den
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Lizenzgeber verlangten Form, die angemessen ist;
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ii. einen Copyright-Vermerk;
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iii. einen Hinweis auf die vorliegende Public License;
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iv. einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;
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v. soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder
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Hyperlink zum lizenzierten Material;
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b. angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert
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haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten;
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und
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c. angeben, dass das lizenzierte Material unter der
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vorliegenden Public License steht, und deren Text oder
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URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.
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2. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder
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angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und
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Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material
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weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die
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Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine
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Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen
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enthält.
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3. Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß
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Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen,
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soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.
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4. Falls Sie selbst erstelltes abgewandeltes Material
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weitergeben, darf die von Ihnen gewählte Abwandlungslizenz
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nicht dazu führen, dass Empfänger des abgewandelten Materials
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die vorliegende Public License nicht einhalten können.
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Abschnitt 4 -– Sui-generis-Datenbankrechte.
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Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten,
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die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:
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a. es sei klargestellt, dass Abschnitt 2(a)(1) Ihnen das Recht
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gewährt, die gesamten Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile
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davon zu entnehmen, weiterzuverwenden, zu vervielfältigen und
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weiterzugeben;
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b. sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon
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in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie
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Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann gilt die Datenbank, an der
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Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen
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Inhalte) als abgewandeltes Material; und
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c. Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a) einhalten, wenn sie
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alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben.
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Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre
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Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und
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nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder
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ähnliche Rechte enthalten.
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Abschnitt 5 -– Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung.
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a. SOFERN DER LIZENZGEBER NICHT SEPARAT ANDERES ERKLÄRT UND SO WEIT
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WIE MÖGLICH, BIETET DER LIZENZGEBER DAS LIZENZIERTE MATERIAL SO
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WIE ES IST UND VERFÜGBAR IST AN UND SAGT IN BEZUG AUF DAS
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LIZENZIERTE MATERIAL KEINE BESTIMMTEN EIGENSCHAFTEN ZU, WEDER
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AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT ODER ANDERWEITIG, UND SCHLIESST
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JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS, EINSCHLIESSLICH DER GESETZLICHEN.
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DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON RECHTSMÄNGELN,
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VERKEHRSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WAHRUNG DER
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RECHTE DRITTER, FREISEIN VON (AUCH VERDECKTEN) SACHMÄNGELN,
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||
RICHTIGKEIT UND DAS VORLIEGEN ODER NICHTVORLIEGEN VON IRRTÜMERN,
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GLEICHVIEL OB SIE BEKANNT, UNBEKANNT ODER ERKENNBAR SIND. DORT, WO
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||
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE GANZ ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND,
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GILT DER VORLIEGENDE AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
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b. SOWEIT WIE MÖGLICH, HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER NACH
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KEINEM RECHTLICHEN KONSTRUKT (EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE
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FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN,
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SPEZIELLEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, FOLGE-, STRAF- EXEMPLARISCHEN
|
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ODER ANDEREN VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE SICH
|
||
AUS DER VORLIEGENDEN PUBLIC LICENSE ODER DER NUTZUNG DES
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||
LIZENZIERTEN MATERIALS ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF
|
||
DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, KOSTEN, AUFWENDUNGEN ODER
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SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DORT, WO HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GANZ
|
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ODER TEILWEISE UNZULÄSSIG SIND, GILT DIE VORLIEGENDE BESCHRÄNKUNG
|
||
MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT.
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||
c. Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben
|
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sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem
|
||
absoluten Haftungs- und Gewährleistungsausschluss nahe kommen.
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Abschnitt 6 –- Laufzeit und Beendigung.
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a. Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist
|
||
des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert
|
||
werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License
|
||
automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht
|
||
einhalten.
|
||
b. Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß
|
||
Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:
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||
|
||
1. automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung
|
||
abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer
|
||
Kenntnis der Verletzung geschieht; oder durch ausdrückliche
|
||
Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
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||
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Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des
|
||
Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden
|
||
Public License zu verlangen, nicht einschränkt.
|
||
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||
c. Es sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material
|
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auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des
|
||
lizenzierten Materials jederzeit einstellen darf; gleichwohl
|
||
erlischt dadurch die vorliegende Public License nicht.
|
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|
||
d. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Erlöschen der
|
||
vorliegenden Public License fort.
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||
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||
Abschnitt 7 –- Sonstige Bedingungen.
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||
a. Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder
|
||
abweichende Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich
|
||
vereinbart wurden.
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|
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b. Jedwede das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht
|
||
genannten Umstände, Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und
|
||
unabhängig von den Bedingungen der vorliegenden Public License.
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||
Abschnitt 8 –- Auslegung.
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|
||
a. Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder
|
||
besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche
|
||
Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt,
|
||
einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis
|
||
aus dieser Public License zulässig sind.
|
||
|
||
b. Soweit wie möglich soll, falls eine Klausel der vorliegenden
|
||
Public License als nicht durchsetzbar anzusehen ist, diese Klausel
|
||
automatisch im geringst erforderlichen Maße angepasst werden, um
|
||
sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht anpassbar ist,
|
||
soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden,
|
||
ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen
|
||
tangiert wird.
|
||
|
||
c. Auf keine Bedingung der vorliegenden Public License wird
|
||
verzichtet und kein Verstoß dagegen soll als hingenommen gelten,
|
||
außer der Lizenzgeber hat sich damit ausdrücklich einverstanden
|
||
erklärt.
|
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|
||
d. Nichts in der vorliegenden Public License soll zu einer
|
||
Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten
|
||
führen, die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund
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rechtlicher Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder
|
||
Rechtsposition zustehen, oder dahingehend interpretiert werden.
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||
Creative Commons ist keine Vertragspartei seiner Public Licenses.
|
||
Dennoch kann Creative Commons sich dazu entscheiden, eine seiner Public
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Licenses für selbst publiziertes Material zu verwenden, und ist in
|
||
diesen Fällen als „Lizenzgeber” zu betrachten. Der Text der Creative
|
||
Commons Public Licenses selbst wird mittels der CC0 Verzichtserklärung
|
||
der Gemeinfreiheit überantwortet. Abgesehen vom begrenzten Zweck,
|
||
darauf hinzuweisen, dass Material unter einer Creative Commons Public
|
||
License freigegeben ist, und falls es nicht anderweitig erlaubt wird
|
||
durch die Creative-Commons-Policies, die unter
|
||
creativecommons.org/policies veröffentlicht sind, erlaubt Creative
|
||
Commons es nicht, dass die Marke “Creative Commons” oder eine andere
|
||
Marke oder ein anderes Logo von Creative Commons ohne vorherige
|
||
schriftliche Zustimmung genutzt werden,
|
||
insbesondere in Verbindung mit nicht autorisierten Veränderungen seiner
|
||
Public Licenses oder sonstigen Regelungen, Übereinkünften oder
|
||
Vereinbarungen in Bezug auf die Nutzung lizenzierten Materials. Es sei
|
||
klargestellt, dass dieser Absatz nicht Teil der Public Licenses ist.
|
||
|
||
Creative Commons kann kontaktiert werden unter creativecommons.org. |